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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Rufbereitschaft von 24h - darf man die Arbeitszeit ins Ultimo ausweiten?

T
team333i
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unserem Team wurde heute mitgeteilt, daß wir ab diesem Wochenende eine dauernde Rufbereitschaft von 24h zu leisten haben. Der BR habe den Vorgesetzen zwar besorgt mitgeteilt, daß die bisherigen Rufbereitschaften zur Dauereinrichtung werden, könne aber nichts dagegen machen. Eingerichtet wird die RB zur Vermeidung von Umsatzausfällen durch EDV-Ausfälle eines Standbeines. In meinem Arbeitsvertrag unterschrieb ich, daß ich zu üblichen Schicht- und Bereitschaften (z.Zt. von ...bis) bereit bin. Kann man die einfach ins Ultimo ausweiten?

Danke für jede Antwort!

1.50601

Community-Antworten (1)

R
Rollie

27.06.2005 um 12:25 Uhr

Ich würde den Betriebsrat auffordern, hierzu eine BV mit dem AG abzuschließen und eine vernünftige Entschädigung aushandeln.

Ansonsten ist natürlich auch verständlich, das die Funktionalität gewährleistet werden muß, denn vermeidbare Umsatzausfälle sichern sicher keine Arbeitsplätze.

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