Hallo

das neue BDSG ist in Kraft. Wie geht ihr damit und dieser EU Datenschutzgrundverordnung um? Ich habe gelesen, dass nun die Betriebsvereinbarungen Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG beachten müssen. Was bedeutet das? Was muss man da konkret ändern?

Außerdem stand da, dass wir nun als Betriebsrat selber ein Problem bekommen können. Wir müssten nun auch die Maßstäbe des BDSG und der DSGVO in der eigenen BR Arbeit beachten? Was macht ihr da? Welche Löschfristen für Daten muss nun der Betriebsrat beachten? Wie legen wir die Zweckbindung für unsere Daten fest? Was kann uns als Betriebsrat drohen? Wie können wir Auskunftsersuchen von Mitarbeitern nach dem Gesetz nachkommen?