Erstellt am 28.02.2008 um 12:25 Uhr von Coyote
Nach §90 BetrVG besteht auch bzgl. neuer Computer zumindest Unterrichtung- und Beratungsrecht für den BR. Die Unterrichtung hat dabei "rechtzeitig" unter Vorlage "aller erforderlichen Unterlagen" zu erfolgen. "Rechtzeitig" bedeutet, daß Euch der AG spätestens dann zu unterrichten hat, wenn er noch Alternativen überlegt, damit Ihr noch die Mögllichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidung habt. "Alle erforderlichen Unterlagen" hat er unaufgefordert zur vorherigen Einsicht vorzulegen und ggf. sogar noch ergänzende Erläuterungen zu geben. Er ist verpflichtet, die Vorschläge und Forderungen des BR bzgl. z.B. der Auswahlkriterien ernsten Willens zur Verständigung mit euch zu beraten. Unterlässt der AG diese Verpflichtungen, könnt ihr per einstweiliger Verfügung die Maßnahme des AG sofort stoppen. Währet den Anfängen. Hat euer AG einmal übergangen, wird er es wieder tun bei der nächsten unterrichtungspflichtigen Maßnahme. Dann rennt ihr immer nur noch hinterher. Und wenn hier einer den "Tanzbär" macht, dann doch wohl ganz klar der AG.
Erstellt am 28.02.2008 um 14:16 Uhr von waschbär
@Vampire2707,
vergesse mich bitte nicht ! ich will auch einen... aber bitte einen stand alone ! und sollte der mal kaputt sein ... das regeln wir aber auch in der bv ? nicht das der Technicker was findet uns zum AG geht !
Erstellt am 28.02.2008 um 14:31 Uhr von Vampire2707
@ Waschbär: ????
@ Coyote: Danke ...
Erstellt am 28.02.2008 um 15:08 Uhr von waschbär