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Neue Telefonanlage

M
MarkTr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Firma, die Ware verkauft und einen technischen (telefonischen) Kundendienst anbietet. Jetzt haben wir eine neue Telefonanlage bekommen, die so programmiert ist, dass der Anruf nach max. 4x klingeln auf die Mailbox geht. Es gibt auch eine, bisher nicht offizielle, Anweisung, nach dem 3. mal klingeln das Telefon abzunehmen. Da wir nach den Anrufen den Vorgang noch weiter bearbeiten müssen, können wir in der Zeit nach dem Anruf keine neuen Anrufe entgegen nehmen. Darf die GL uns diesen Druck machen, sodaß manche Kollegen mittlerweile nach Feierabend die Arbeit aufholen? Hat der BR ein Mitspracherecht oder kann er verlangen das hier nachgebessert wird?

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Community-Antworten (2)

B
Bürokrat

10.09.2014 um 15:26 Uhr

"...so daß manche Kollegen mittlerweile nach Feierabend die Arbeit aufholen?" Das würde ich als allererstes abstellen! Keine Überstunden ohne Bezahlung und Genehmigung durch den Betriebsrat! ("§ 87 Mitbestimmungsrechte ...2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage") Ich habe vor 15 Jahren selbst mal ein Jahr lang in einem Callcenter gearbeitet, auch Inbound. Und für genau diese Nachbearbeitung gab es einen "Nachbearbeitungsknopf" am Telefon, der verhinderte, das solange diese Nacharbeit aktiviert ist, weitere Anrufe am Apparat ankommen. Sollte eure Telefonanlage auch können, wenn das technisch schon vor 15 Jahren machbar war...

G
gironimo

10.09.2014 um 17:06 Uhr

Auch die Inbetriebnahme der neuen Telefonanlage selbst ist mitbestimmungspflichtig, da es hier um eine technische Einrichtung handelt, die geeignet ist Verhalten und Leistung der Mitarbeiter zu kontrollieren ( § 87 Abs. 1 Nr 6 BetrVG).

Und im Zuge der Mitbestimmung regelt man auch die von dir angesprochenen Fragen.

Und klar. Mehrarbeit muss der BR ebenfalls zustimmen (und hier am besten nicht zustimmen), auch wenn sie anscheinend "freiwillig" geleistet wird.

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