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Muss ich mich fotografieren lassen - für ein neues Organigramm?

M
mvstony
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma sollen für ein neues Organigramm Fotos gemacht und hinterlegt werden. Angeblich nur für den Internen gebrauch! Ist dies zulässig? Muss ich mich fotografieren lassen, oder kann ich dies auch verweigern?

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Community-Antworten (4)

T
TROISDORFER

16.12.2009 um 13:44 Uhr

Kannst du verweigern ! MFG Troisdorfer

K
Kriegsrat

16.12.2009 um 14:02 Uhr

..könnte nicht im arbeitsvertrag ein entsprechend einschlägiger passus stehen, ?

§ 33 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Ein Bildnis wird verbreitet, wenn es entweder im Original oder in Form einer Kopie an Dritte weitergeben wird. Die Form des Mediums spielt bei der Verbreitung keine Rolle, da das Gesetz keine Anforderungen an den Begriff des Bildnisses stellt und die Form offen lässt. Eine öffentliche Zurschaustellung findet statt, wenn das Bildnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis, d.h. ein Arbeitgeber ist nicht dazu berechtigt, Fotos seiner Arbeitnehmer ohne deren Einwilligung zu Präsentationszwecken auf seiner Firmenwebpage zu veröffentlichen.

http://www.mediendelikte.de/kunsturheberrecht.htm

N
nemeth

16.12.2009 um 14:10 Uhr

Greift ganz klar in das Persönlichkeitsrecht ein. Kein/e MitarberIn kann dazu gezwungen werden.

Kann man in einer BV zur Informations- und Kommunikationstechnik zusätzlich regeln. Ich meine einen zusätzlichen Schutz der MA.

M
mvstony

16.12.2009 um 18:06 Uhr

Dane Euch, hilft mir weiter.

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