Erstellt am 05.07.2017 um 16:56 Uhr von outofmemory
Knut1, wie war denn der Ablauf bis zur Schulungsteilnahme?
Gab es einen Beschluss des Gremiums zur Teilnahme an den Schulungen?
Wurde dieser Beschluss dem Arbeitgeber(AG) mitgeteilt?
Was für Seminare wurden besucht? (Grundlagen oder spezielle Themen oder keine BR relevante Schulung)
Wieviele der BRM haben daran teilgenommen?
Hat sich der AG bzgl. der Schulungen beim Gremium gemeldet? Wenn ja, was hat er gesagt?
Sind bei den Schulungen andere Kosten entstanden und hat der AG diese übernommen?
Erstellt am 05.07.2017 um 18:41 Uhr von Knut1
Es wurden Beschlüsse gefasst, unser Arbeitgeber hat uns selbst angemeldet.
Es handelt sich um Grundlagen Seminare (Betrv I undII)
Nun zahlt er nicht, warum wissen wir nicht genau.....vielleicht kann er es einfach nicht.
Wir sind von unserem Seminar Anbieter angeschrieben worden der uns mitgeteilt hat, dass wir uns von den Kosten vorm Arbeitsgericht freistellen lassen müssen, falls unser Arbeitgeber nicht zahlt
Erstellt am 05.07.2017 um 19:48 Uhr von UliPK
In einen solchen Fall würde ich mich von einen Anwalt beraten lassen, oder einfach mal beim Arbeitsgericht anrufen/vorbeifahren und sich dort erkundigen, falls die mal Zeit haben.
Erstellt am 05.07.2017 um 21:42 Uhr von Pjöööng
Beim Arbeitsgericht anrufen/vorbeifahren und sich dort erkundigen?
Wonach erkundigen?
Erstellt am 05.07.2017 um 22:20 Uhr von AlterMann
Oder man teilt dem AG den Tipp von UliPK mit. Dann wird er wohl zahlen, bevor weitere Kosten auf ihn zukommen...
Erstellt am 05.07.2017 um 22:28 Uhr von gironimo
Wenn der AG selbst angemeldet hat, dürfte doch die Frage : "wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch " unstrittig sein.
Die meisten Seminaranbieter wenden sich in diesen Fällen mit Mahnungen usw. direkt an den AG.
Erstellt am 06.07.2017 um 12:31 Uhr von Knut1
Es sind bereits 3 Mahnungen an den AG geschickt worden.
Erstellt am 06.07.2017 um 13:02 Uhr von moreno
Das ist nicht das Problem vom Betriebsrat! Aber ein schönes Thema fürs Monatsgespräch ;-)
Erstellt am 06.07.2017 um 13:26 Uhr von outofmemory
oder für den Wirtschaftsauschuss, sofern er existiert
Erstellt am 06.07.2017 um 15:48 Uhr von UliPK
@Pjöööng
"Wonach erkundigen?"
Ob sie dies überhaupt müssen
Zitat von Knut1:
"Wir sind von unserem Seminar Anbieter angeschrieben worden der uns mitgeteilt hat, dass wir uns von den Kosten vorm Arbeitsgericht freistellen lassen müssen, falls unser Arbeitgeber nicht zahlt"
Halte das eher für unnötig. Kenne das von der Freistellung her normal nur von der Arbeitszeit her.
Hinterfragst du jetzt Grundsätzlich alles was ich schreibe oder kommst du auch noch mal runter und benimmst dich normal?
Erstellt am 06.07.2017 um 15:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (UliPK):
"Ob sie dies überhaupt müssen"
Du willst also ernsthaft behaupten, die Arbeitsgerichte würden Rechtsberatung machen?
Übrigens: Ich hinterfrage grundsätzlich immer dann, wenn ich Unsinn lese. Wenn ich Deine Antworten häufiger hinterfrage, dann wird es wohl einen Grund dafür geben.
Erstellt am 06.07.2017 um 16:19 Uhr von UliPK
Zwischenmenschliches geht bei dir wohl vollkommen ab, hast du jemals schon mal beim Arbeitsgericht mit jemanden privat gesprochen?
Klar machen die keine Rechtsberatung, habe ich aber auch nicht behauptet, aber sprechen oder ansprechen kann man die schon und wenn es ihnen arbeit erspart erst recht. Der bessere Weg ist mit Sicherheit der über einen Anwalt.
Da der Arbeitgeber aber schon die Seminare nicht bezahlt hat kann man auch das andere mal versuchen, das kostet im gegensatz zum Anwalt nichts.
"Übrigens: Ich hinterfrage grundsätzlich immer dann, wenn ich Unsinn lese. Wenn ich Deine Antworten häufiger hinterfrage, dann wird es wohl einen Grund dafür geben."
Komm mal besser von deinem hohen Ross herunter, das hilft niemanden und dir am aller wenigsten.
"Wer ein hohes Ross besteigen will, sollte ein guter Reiter sein."
© Lilli U. Kreßner
Erstellt am 06.07.2017 um 16:23 Uhr von Pjöööng