Hallo BR'ler oder Personalvertreter,

eine Kollegin fragte mich ob man eine bestimmte Frist einhalten muss bevor die angestrebte Freistellung beginnt. Die Kollegin hat schon Gespräche mit ihren Vorgesetzten geführt und möchte zum 01.12.16 ihre Freistellung beginnen.
Hat dazu jemand einen Tipp für wo ich was Nachlesen kann. Hab schon das BBiG durchgeblättert und aus dem BGB geht für mich auch nicht ersichtliches hervor.