Erstellt am 12.07.2016 um 16:05 Uhr von gironimo
Erst einmal nachfragen, warum der AG es so macht.
Ansonsten kann nur eine individuelle Klage geführt werden.Der BR ist aussen vor.
Erstellt am 12.07.2016 um 16:13 Uhr von Vomdachsberg
Angeblich wurde aUS seiner Sicht nicht angebrachte Leistung erbracht. Dies aber in einer schriftlichen Stellungnahme am darauf folgenden Tag wieder legt wurde und durch die Produktion Leitung als vollkommen nach vollziehbar hingenommen wurde. Trotz alle dem wurde der Tag darauf an dem die Arbeit die nicht geschafft wurde nachgeholt wurde nicht bezahlt.
Erstellt am 12.07.2016 um 16:52 Uhr von brverdi
Hallo Vomdachsberg, das nachfragen beim AG ist auf jedenfall richtig und dennoch würde ich mich an den BR wenden, er kann es doch prüfen und wenn die Beschwerde berechtigt ist beim AG auf abhilfe hinwirken.
Erstellt am 12.07.2016 um 16:59 Uhr von Vomdachsberg
Hallo, Ich selbst bin Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates unseres Unternehmens. Ich hatte mir hier einen schnellen Rat schlag erhofft!
Erstellt am 12.07.2016 um 17:03 Uhr von Pjöööng
Soso!
Hoffnung erfüllt Herr Stellvertretender Vorsitzender?
Erstellt am 12.07.2016 um 18:00 Uhr von gironimo
Natürlich kann der AN den BR um Hilfe bitten - aber der Beschwerdeweg nach § 85 BetrVG ist nicht hilfreich, weil es sich hier um einen individualrechtlichen Anspruch handelt. Hilft Diplomatie nicht, muss der AN selbst klagen.
Erstellt am 12.07.2016 um 18:23 Uhr von Vomdachsberg
Okay, vielen Dank dafür erstmal!
Erstellt am 13.07.2016 um 19:12 Uhr von DummerHund
Ey Exkollegen, euch hab ich auch schon mal fixer gesehen.
Seit wann außer beim Akkord, wird nach Arbeitsleistung der Lohn bemessen???????
Erstellt am 14.07.2016 um 07:58 Uhr von Vomdachsberg
Ja das ist ein guter Einwand. Die frage hab ich mir auch schon gestellt! EX Kollegen?