Unbezahlter Zwangsurlaub
Eine ausländische Mitarbeiterin hat schwere Vorwürfe gegen mehrere andere Mitarbeiter erhoben. Diese Vorwürfe stehen noch im Raum. Ist es möglich, die Mitarbeiterin in unbezahlten "Zwangsurlaub" zu schicken bis die Vorwürfe vollständig bearbeitet sind??? Habt ihr Erfahrungen bzw. Gesetzestexte??? Danke
Community-Antworten (6)
20.07.2012 um 11:14 Uhr
Moment mal - diejenige, die Vorwürfe erhebt soll freigestellt werden?
Ist ja wohl eine verkehrte Welt. Schon mal im § 84 Abs. 3 BetrVG gelesen?
20.07.2012 um 11:17 Uhr
wer will wen in unbezahlten zwangsurlaub schicken und für wie lange? Das kann nicht ernsthaft das anliegen eines BR sein!!!!
20.07.2012 um 11:27 Uhr
Auch ich bin der Meinung, dass ein "unbezahlter" Zwangsurlaub schon sträflich ist. Allerdings denke ich, dass darauf zu achten ist, dass der Betriebsfrieden durch die Aufklärung der Vorwürfe nicht gestört werden darf. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Mitarbeiterin die vorwirft, als Störung bis zur Klärung "beseitigt" werden muß.
20.07.2012 um 11:37 Uhr
Wetzn, ohne gesetzliche, kollektivrechtliche oder vertragliche Regelung kann der ArbGeb den ArbN nicht unter Fortfall der Vergütung von der Arbeit (Zwangsurlaub) freistellen.
Warum betonst Du "ausländische"?
20.07.2012 um 16:44 Uhr
Vielleicht weil deren Beschwerde wegen ausländischer oder rassistischer Äußerungen kam?
Genau so könnte man aber auch mutmaßen warum MitarbeiterIN :-) Gruss von den Betriebsratten
22.07.2012 um 11:54 Uhr
ohne auf fragwürdige formulierungen einzugehen meine kurzgefasste meinung:
wenn der AG für bestimmte AN keine arbeit hat, kann er ihnen keine geben. die AN wiederum haben einen anspruch (der sich aus dem AV ergibt) auf beschäftigung. BGB § 615 regelt den annahmeverzug in solch einem fall.
lg
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