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Unbezahlter Zwangsurlaub

W
Wetzn
Mrz 2020 bearbeitet

Eine ausländische Mitarbeiterin hat schwere Vorwürfe gegen mehrere andere Mitarbeiter erhoben. Diese Vorwürfe stehen noch im Raum. Ist es möglich, die Mitarbeiterin in unbezahlten "Zwangsurlaub" zu schicken bis die Vorwürfe vollständig bearbeitet sind??? Habt ihr Erfahrungen bzw. Gesetzestexte??? Danke

1.74606

Community-Antworten (6)

G
gironimo

20.07.2012 um 11:14 Uhr

Moment mal - diejenige, die Vorwürfe erhebt soll freigestellt werden?

Ist ja wohl eine verkehrte Welt. Schon mal im § 84 Abs. 3 BetrVG gelesen?

B
Betsy

20.07.2012 um 11:17 Uhr

wer will wen in unbezahlten zwangsurlaub schicken und für wie lange? Das kann nicht ernsthaft das anliegen eines BR sein!!!!

S
saunaliese

20.07.2012 um 11:27 Uhr

Auch ich bin der Meinung, dass ein "unbezahlter" Zwangsurlaub schon sträflich ist. Allerdings denke ich, dass darauf zu achten ist, dass der Betriebsfrieden durch die Aufklärung der Vorwürfe nicht gestört werden darf. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Mitarbeiterin die vorwirft, als Störung bis zur Klärung "beseitigt" werden muß.

B
blackjack

20.07.2012 um 11:37 Uhr

Wetzn, ohne gesetzliche, kollektivrechtliche oder vertragliche Regelung kann der ArbGeb den ArbN nicht unter Fortfall der Vergütung von der Arbeit (Zwangsurlaub) freistellen.

Warum betonst Du "ausländische"?

B
betriebsratten

20.07.2012 um 16:44 Uhr

Vielleicht weil deren Beschwerde wegen ausländischer oder rassistischer Äußerungen kam?

Genau so könnte man aber auch mutmaßen warum MitarbeiterIN :-) Gruss von den Betriebsratten

A
azrael

22.07.2012 um 11:54 Uhr

ohne auf fragwürdige formulierungen einzugehen meine kurzgefasste meinung:

wenn der AG für bestimmte AN keine arbeit hat, kann er ihnen keine geben. die AN wiederum haben einen anspruch (der sich aus dem AV ergibt) auf beschäftigung. BGB § 615 regelt den annahmeverzug in solch einem fall.

lg

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