in unserem Unternehmen ist es üblich, dass in Gedenken an unsere Firmengründerin ein Gedenktag gemacht wird. in diesem Jahr sollen die AN aus dem Office in einige Shops gehen und dort Unterschriften von Kunden sammeln.
Es gab eine Mail dazu in der Stand folgendes:
Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer an beiden Tagen nicht in einen Shop gehen möchte, der muss dafür Urlaub nehmen.
Eine Wahl, dass man auch im Büro arbeiten könne gab es leider nicht.

Ich bin der Auffassung, dass wir hier ein Mitbestimmungsrecht nach BetrVG § 87, Abs. 1, Nr. 5 bezüglich des Urlaubes besteht. Unsere AG ist der Auffassung, dass sie dieses im Zuge Ihres Weisungsrechtes einfach so machen könne.
Wer kann mir helfen