Erstellt am 24.05.2017 um 15:39 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens kann der Arbeitgeber, egal ob mit oder ohne Betriebsrat, diese Anweisung gar nicht geben. Zu den Arbeitsinhalten eines Sachbearbeiters (als Beispiel) wird nicht das Sammeln von Unterschriften zählen.
Erstellt am 24.05.2017 um 16:09 Uhr von gironimo
Da der AG aber nun mal die Anweisung gegeben hat, sollte der BR umgehend den Arbeitgeber auffordern die Anweisung zurückzunehmen. Notfalls droht Rechtsmittel an und zieht einen Fachanwalt hinzu.
Was sollen das denn überhaupt für Unterschriften sein?
Erstellt am 24.05.2017 um 16:37 Uhr von Ylenia
Die Unterschriften werden für unseren
FOREVER AGAINST ANIMAL TESTING! gesammelt und an die Vereinten Nationen übergeben.
Erstellt am 24.05.2017 um 16:54 Uhr von celestro
das hier ein AN Unterschriften sammeln soll für eine Initiative, die er vielleicht gar nicht unterstützt, ist ziemlich absurd. Auch dann Urlaub nehmen zu müssen, wenn man das nicht möchte. Also so geht das ja nun nicht.
Erstellt am 24.05.2017 um 17:37 Uhr von rsddbr
Die Frage ist doch eigentlich nur, ob die Anweisung des Unterschriftensammelns rechtens ist. Das Thema Urlaub spielt in meinen Augen eine untergeordnete Rolle, denn der AG weisst den Urlaub nicht an sondern hat nach meiner Lesart nur die Bereitschaft erklärt, Urlaub für diese zwei Tage zu genehmigen. Daher sehe ich keine Mitbestimmung nach BetrVG § 87, Abs. 1, Nr. 5. Anders sähe es aus, wenn Betriebsruhe angeordnet wäre und die Mitarbeiter gegen Gutschrift des Urlaubs lieber Unterschriften sammeln gehen dürfen.
Erstellt am 24.05.2017 um 19:20 Uhr von celestro
"sondern hat nach meiner Lesart nur die Bereitschaft erklärt, Urlaub für diese zwei Tage zu genehmigen."
Wo liest Du das denn ?
Zitat: "Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer an beiden Tagen nicht in einen Shop gehen möchte, der muss dafür Urlaub nehmen. Eine Wahl, dass man auch im Büro arbeiten könne gab es leider nicht."
Erstellt am 24.05.2017 um 21:32 Uhr von Pjöööng
Tja, Abstraktionsvermögen ist nicht jedermanns Sache. Das erklärt aber einiges.
Man kann die Sätze "Alle Mitarbeiter die am xx.xx. keinen Urlaub haben müssen in ein Geschäft und Unterschriften sammeln." und "Alle Mitarbeiter die am xx.xx. keine Unetrschriften sammeln wollen müssen Urlaub nehmen." durchaus gleichsetzen.
Erstellt am 25.05.2017 um 07:24 Uhr von gironimo
Was die Arbeitsanweisungen angeht, kommt es auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen an. Da können wir hier nur vermuten, dass der Arbeitgeber etwas verlangt, was nicht mit dem Vertrag übereinstimmt.
Außerdem - wer ein Job im Innendienst hat und nun zwei Tage "Klinken putzen" soll, für dem ändern sich die Umstände wesentlich, unter der die Arbeit zu leisten ist. Also: § 95.3 BetrVG und § 99 BetrVG.
Erstellt am 25.05.2017 um 10:32 Uhr von Rita37
Pjöööng -Das erklärt aber einiges.-
Geht es vieleicht auch, dass du einen Kommentar abgibst, ohne dabei andere herabzuwürdigen oder sonstwie anzugreifen?
Wenn wir in der Pfanzenwelt wären, wärest du bestimmt eine von denen, die einem nicht so gefallen und deshalb besser entfernt.
Erstellt am 25.05.2017 um 11:17 Uhr von Rita37
Sorry! War nicht so gemeint. Habe heute Nacht schlecht geschlafen und dann noch Stress mt meinem Mann gehabt!
celestro
Erstellt am 25.05.2017 um 21:22 Uhr von Ernsthaft
Wer betreibt denn hier jetzt schon wieder sein Spielchen?
Man kann ja zu @celestro stehen wie man will, aber darauf zu kommen, dass er so dämlich sein soll, hier etwas unter einem anderen Nick einzustellen für das man sich auch nicht Entschuldigen muss, sich unter dem gleichen Nick dennoch entschuldigt und dann auch noch seinen richtigen Nicknamen angibt, kann auch nur jemand kommen, dem im Oberstübchen etwas fehlt bzw. so überkandidelt sein muss, dass nicht mehr nur von gelegentlichen Aussetzern auszugehen ist.
Zu glauben, dass dieses hier keinem auffällt, kommt einer Beleidigung der hier tätigen doch schon sehr nahe.
Erstellt am 26.05.2017 um 00:15 Uhr von celestro
keine Ahnung, warum bei Rita37 ein "celestro" drunter steht. Aber wer meine Posts kennt der weiß, das ich am Ende nicht nochmal meinen Namen drunter kritzel.
Und nein, ich werde mir den Namen nicht reservieren. Habe so schon genug Accounts irgendwo.
Erstellt am 28.05.2017 um 21:21 Uhr von UliPK
Also normal kann der Forenbetreiber anhand der IP und anderen erkennen wer das gepostet hat, so fern diese Person hier einen doppelten ACC hat. Mache das bei meinen Foren um doppel ACC zu vermeiden.
Erstellt am 29.05.2017 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 29.05.2017 um 10:38 Uhr von celestro
"Kindergarten!"
Was genau ? Wir wissen nicht, was dieses "celestro" unter Rita87s Post überhaupt zu sagen hat. Oder die seltsame Entschuldigung ? Also ich würde da eher mein Post löschen, wenn ich es selbst für "doof" befinden würde.