Arbeit außerhalb des Büros
in unserem Unternehmen ist es üblich, dass in Gedenken an unsere Firmengründerin ein Gedenktag gemacht wird. in diesem Jahr sollen die AN aus dem Office in einige Shops gehen und dort Unterschriften von Kunden sammeln. Es gab eine Mail dazu in der Stand folgendes: Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer an beiden Tagen nicht in einen Shop gehen möchte, der muss dafür Urlaub nehmen. Eine Wahl, dass man auch im Büro arbeiten könne gab es leider nicht.
Ich bin der Auffassung, dass wir hier ein Mitbestimmungsrecht nach BetrVG § 87, Abs. 1, Nr. 5 bezüglich des Urlaubes besteht. Unsere AG ist der Auffassung, dass sie dieses im Zuge Ihres Weisungsrechtes einfach so machen könne. Wer kann mir helfen
Community-Antworten (15)
24.05.2017 um 17:39 Uhr
Meines Erachtens kann der Arbeitgeber, egal ob mit oder ohne Betriebsrat, diese Anweisung gar nicht geben. Zu den Arbeitsinhalten eines Sachbearbeiters (als Beispiel) wird nicht das Sammeln von Unterschriften zählen.
24.05.2017 um 18:09 Uhr
Da der AG aber nun mal die Anweisung gegeben hat, sollte der BR umgehend den Arbeitgeber auffordern die Anweisung zurückzunehmen. Notfalls droht Rechtsmittel an und zieht einen Fachanwalt hinzu.
Was sollen das denn überhaupt für Unterschriften sein?
24.05.2017 um 18:37 Uhr
Die Unterschriften werden für unseren FOREVER AGAINST ANIMAL TESTING! gesammelt und an die Vereinten Nationen übergeben.
24.05.2017 um 18:54 Uhr
das hier ein AN Unterschriften sammeln soll für eine Initiative, die er vielleicht gar nicht unterstützt, ist ziemlich absurd. Auch dann Urlaub nehmen zu müssen, wenn man das nicht möchte. Also so geht das ja nun nicht.
24.05.2017 um 19:37 Uhr
Die Frage ist doch eigentlich nur, ob die Anweisung des Unterschriftensammelns rechtens ist. Das Thema Urlaub spielt in meinen Augen eine untergeordnete Rolle, denn der AG weisst den Urlaub nicht an sondern hat nach meiner Lesart nur die Bereitschaft erklärt, Urlaub für diese zwei Tage zu genehmigen. Daher sehe ich keine Mitbestimmung nach BetrVG § 87, Abs. 1, Nr. 5. Anders sähe es aus, wenn Betriebsruhe angeordnet wäre und die Mitarbeiter gegen Gutschrift des Urlaubs lieber Unterschriften sammeln gehen dürfen.
24.05.2017 um 21:20 Uhr
"sondern hat nach meiner Lesart nur die Bereitschaft erklärt, Urlaub für diese zwei Tage zu genehmigen."
Wo liest Du das denn ?
Zitat: "Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer an beiden Tagen nicht in einen Shop gehen möchte, der muss dafür Urlaub nehmen. Eine Wahl, dass man auch im Büro arbeiten könne gab es leider nicht."
24.05.2017 um 23:32 Uhr
Tja, Abstraktionsvermögen ist nicht jedermanns Sache. Das erklärt aber einiges.
Man kann die Sätze "Alle Mitarbeiter die am xx.xx. keinen Urlaub haben müssen in ein Geschäft und Unterschriften sammeln." und "Alle Mitarbeiter die am xx.xx. keine Unetrschriften sammeln wollen müssen Urlaub nehmen." durchaus gleichsetzen.
25.05.2017 um 09:24 Uhr
Was die Arbeitsanweisungen angeht, kommt es auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen an. Da können wir hier nur vermuten, dass der Arbeitgeber etwas verlangt, was nicht mit dem Vertrag übereinstimmt.
Außerdem - wer ein Job im Innendienst hat und nun zwei Tage "Klinken putzen" soll, für dem ändern sich die Umstände wesentlich, unter der die Arbeit zu leisten ist. Also: § 95.3 BetrVG und § 99 BetrVG.
25.05.2017 um 12:32 Uhr
Pjöööng -Das erklärt aber einiges.- Geht es vieleicht auch, dass du einen Kommentar abgibst, ohne dabei andere herabzuwürdigen oder sonstwie anzugreifen? Wenn wir in der Pfanzenwelt wären, wärest du bestimmt eine von denen, die einem nicht so gefallen und deshalb besser entfernt.
25.05.2017 um 13:17 Uhr
Sorry! War nicht so gemeint. Habe heute Nacht schlecht geschlafen und dann noch Stress mt meinem Mann gehabt!
celestro
25.05.2017 um 23:22 Uhr
Wer betreibt denn hier jetzt schon wieder sein Spielchen?
Man kann ja zu @celestro stehen wie man will, aber darauf zu kommen, dass er so dämlich sein soll, hier etwas unter einem anderen Nick einzustellen für das man sich auch nicht Entschuldigen muss, sich unter dem gleichen Nick dennoch entschuldigt und dann auch noch seinen richtigen Nicknamen angibt, kann auch nur jemand kommen, dem im Oberstübchen etwas fehlt bzw. so überkandidelt sein muss, dass nicht mehr nur von gelegentlichen Aussetzern auszugehen ist.
Zu glauben, dass dieses hier keinem auffällt, kommt einer Beleidigung der hier tätigen doch schon sehr nahe.
26.05.2017 um 02:15 Uhr
keine Ahnung, warum bei Rita37 ein "celestro" drunter steht. Aber wer meine Posts kennt der weiß, das ich am Ende nicht nochmal meinen Namen drunter kritzel.
Und nein, ich werde mir den Namen nicht reservieren. Habe so schon genug Accounts irgendwo.
28.05.2017 um 23:21 Uhr
Also normal kann der Forenbetreiber anhand der IP und anderen erkennen wer das gepostet hat, so fern diese Person hier einen doppelten ACC hat. Mache das bei meinen Foren um doppel ACC zu vermeiden.
29.05.2017 um 12:13 Uhr
Kindergarten!
29.05.2017 um 12:38 Uhr
"Kindergarten!"
Was genau ? Wir wissen nicht, was dieses "celestro" unter Rita87s Post überhaupt zu sagen hat. Oder die seltsame Entschuldigung ? Also ich würde da eher mein Post löschen, wenn ich es selbst für "doof" befinden würde.
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