Unser "lieber" Chef möchte es den Mitarbeitern per Direktionsrecht untersagen das Firmengelände ausserhalb der Arbeitszeit zu betreten.
Das kam in Vergangenheit schonmal vor, wei einer seinen Geldbeutel im Spind vergessen hat, oder so ähnlich.
Greift hier das Direktionsrecht, oder ist das eine Frage der betrieblichen Ordnung, und damit mittbestimmungspflichtig??