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Kein Zutritt zum Firmengelände ausserhalb der Arbeitszeit

J
JimmyBondi
Jan 2018 bearbeitet

Unser "lieber" Chef möchte es den Mitarbeitern per Direktionsrecht untersagen das Firmengelände ausserhalb der Arbeitszeit zu betreten. Das kam in Vergangenheit schonmal vor, wei einer seinen Geldbeutel im Spind vergessen hat, oder so ähnlich. Greift hier das Direktionsrecht, oder ist das eine Frage der betrieblichen Ordnung, und damit mittbestimmungspflichtig??

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Community-Antworten (6)

R
rkoch

19.07.2010 um 11:32 Uhr

Die Frage des "Zutritts zum Firmengebäude" ist weniger eine Frage des Direktionsrechts (§106 GewO "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung") als eine Frage des Hausrechts.

Beide Rechte enden grundsätzlich, wo das MBR des BR beginnt. Und die Frage WANN ein AN Zutritt zum Firmengebäude erhält ist eine Frage der Ordnung des Betriebes, also tatsächlich Mitbestimmungspflichtig nach §87 BetrVG. Allerdings handelt es sich hier um den Fall "Zutritt AUßERHALB der AZ". Da das MBR des BR sich i.d.R. nur auf das Arbeitsleben bezieht dürfte der Fall eintreten, das hier das MBR hinter das Hausrecht zurücktritt.

In jedem Fall würde ich Gespräche mit der GF führen - und ggf. die Einigungsstelle anrufen. Erklärt sich diese dann nicht zuständig wisst ihr woran ihr seid....

K
Kölner

19.07.2010 um 12:03 Uhr

@rkoch Äh...Einigungsstelle anrufen? Hier endet m.E. ein MBR des BR aber bereits im Ansatz: Nämlich beim Verlassen des Betriebsgeländes.

R
rkoch

19.07.2010 um 12:41 Uhr

@Kölner

Hier endet m.E. ein MBR des BR aber bereits im Ansatz: Nämlich beim Verlassen des Betriebsgeländes.

Hab ich ja gesagt.... Aber im Zweifelsfalle könnte man es Versuchen.... Erklärt die Einigungsstelle dann die Nichtzuständigkeit hat man Sicherheit, während sonst u.U. ein Zweifel bleibt.....

M
magdalena

19.07.2010 um 13:19 Uhr

warum soll man hier die Einigungstelle beschäftigen? Wegen der Zweifel??? Kölner hat vollkommen recht.

N
nordmann

19.07.2010 um 13:21 Uhr

@kölner Das MBR endet beim Verlassen des Betriebsgeländes -richtig. Aber hier gehts doch darum wieder auf das Betriebsgelände zu kommen. Da gibts doch haufenweise Gründe dafür: Wie o. erwähnt Geldbeutel im Spind, Vesperdose im Aufenthaltsraum vergessen...naja, da kann man viel konstruieren. Und wenn du dann noch ein Firmengelände hast, dass nicht eingezäunt ist, und kein Schlagbaum und kein Pförtner, wie willste das denn regeln. Und überhaupt: Warum darf ein Beschäftigter da nicht rein? Unfallgefahr, Spionage?

P
panzerknacker

19.07.2010 um 14:27 Uhr

bloß weil man irgendwo arbeitet, heißt das noch lange nicht, daß man das Recht hat, dort auch außerhalb seiner Arbeitszeit jederzeit auftauchen zu können der AG übt sein Hausrecht aus-Punkt da gibt es auch nichts mitzubestimmen, da es sich eben nicht um eine Frage der Ordnung im Betrieb handelt sondern darum, daß der AG als Eigentümer/Besitzer regeln kann, wer außerhalb der Arbeitszeit sein Eigentum/Besitz betritt oder auch nicht

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