Erstellt am 14.05.2017 um 19:45 Uhr von gironimo
Wer wann wie stempeln muss, ist mitbestimmungspflichtig. Aber so ganz werdet ihr euch dem Thema wohl nicht verschließen können.
Man kann ja nicht diejenigen, die mehr Zeit für sich in Anspruch nehmen als ihnen zusteht, bevorzugen gegenüber den anderen, die korrekt abrechnen.
Erstellt am 15.05.2017 um 09:38 Uhr von Hr Peppschmier
Vorher aber schlau machen und wenn möglich keinen Humbug vereinbaren. Wenn ihr im ArbZG nicht so fit seit, Sachverständigen hinzuziehen (liest sich ein bisschen so). Eine Pause hat mindestens 15 Minuten, alles drunter ist nur Arbeitsunterbrechung, ein Ausstempeln für "Pippipausen" sollte unakzeptabel sein, usw.
Gerade beim Thema Pausen sind hinterher oft alle unglücklich wenn konsequent zu Ende gedacht wird. Vielleicht lieber die ein oder andere Unterbrechung zum Rauchen tolerieren, der Kollege kann ja vielleicht auch als Nichtraucher mitkommen oder in der Zeit sein Handy checken.
Erstellt am 15.05.2017 um 11:10 Uhr von Tanzbär
> ... der Kollege kann ja vielleicht auch als Nichtraucher mitkommen ...
Der Kollege und der Arbeitgeber werden sich bedanken!
Sowas habe ich noch nicht erlebt, dass ein Nichtraucher aus Solidaritätsgründen mit in eine Raucherpause geht.
> ... oder in der Zeit sein Handy checken
Ja, schreibt das in die BV mit rein, es gibt ja sowenig zum lachen.
Erstellt am 15.05.2017 um 11:27 Uhr von Hr Peppschmier
@ Tanzbär:
Natürlich kann man das so nicht in einer BV regeln. Mein Punkt war, dass es meiner Ansicht nach nicht in allen Fällen sinnvoll ist alle Umstände bis ins Detail zu regeln. Wie schon geschrieben, es besteht am Ende die Gefahr dass keiner der Kollegen glücklich ist. Man darf aber natürlich auch anderer Meinung sein.
Erstellt am 15.05.2017 um 11:51 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet über die Ruhepausen (und Toilettengänge) hinausgehende zusätzliche Pausen zu gewähren. Vo daher könnte der Arbeitgeber bei ihm überzogen erscheinenden Forderungen des BR immer antworten "Dann gibt es halt keine Raucherpausen!"
Ebenso ist der Arbeitgeber nicht verprflichet, eine Kantine zur Verfügung zu stellen. Seine Verpflichtung erfüllt er bereits mit der Bereitstellung von Pausenräumen.(manche Arbeoitgeber müssen nicht einmal solche zur Verfügung stellen). Insofern ist er auch nicht verpflichtet die zusätzliche Wegezeit zu einer Kantine zu vergüten.