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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeiterfassung bei Pausen

A
Alteschnecke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben. Folgendes Problem. Seit langer Zeit haben wir eine elektronische Zeiterfassung. Diese wird jedoch nur zum Ein/Ausstempeln oder für Dienstgänge und oder Arztgang benutzt. Bei uns wurde eine komplette Etage ins Nebenhaus verlegt. Die Kantine ist immer noch im alten Haus. Fußweg zum alten Arbeitsplatz: 30 SEKUNDEN!!!!. Uns wurden inoffiziell 5 Min. mehr Pause zugebilligt ( statt 1Std 5Min. jetzt 1 Std 10 Min.) Mitarbeiter rechnen jedoch für jeden weg hin u. zurück 5 Min . Das ergibt logisch bei 2 Pausen 20 Min. mehr Pause. Dazu kommen noch bis zu 4 Raucherpausen und diverse Pippipausen. Kann der AG ein ein / Ausstempeln der Pausen und Raucherpausen verlangen. Zumal die korrekten Mitarbeiter sich benachteiligt fühlen. Hat der BR Mitsprache? Danke schon mal im Voraus .

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

14.05.2017 um 21:45 Uhr

Wer wann wie stempeln muss, ist mitbestimmungspflichtig. Aber so ganz werdet ihr euch dem Thema wohl nicht verschließen können.

Man kann ja nicht diejenigen, die mehr Zeit für sich in Anspruch nehmen als ihnen zusteht, bevorzugen gegenüber den anderen, die korrekt abrechnen.

HP
Hr Peppschmier

15.05.2017 um 11:38 Uhr

Vorher aber schlau machen und wenn möglich keinen Humbug vereinbaren. Wenn ihr im ArbZG nicht so fit seit, Sachverständigen hinzuziehen (liest sich ein bisschen so). Eine Pause hat mindestens 15 Minuten, alles drunter ist nur Arbeitsunterbrechung, ein Ausstempeln für "Pippipausen" sollte unakzeptabel sein, usw. Gerade beim Thema Pausen sind hinterher oft alle unglücklich wenn konsequent zu Ende gedacht wird. Vielleicht lieber die ein oder andere Unterbrechung zum Rauchen tolerieren, der Kollege kann ja vielleicht auch als Nichtraucher mitkommen oder in der Zeit sein Handy checken.

T
Tanzbär

15.05.2017 um 13:10 Uhr

... der Kollege kann ja vielleicht auch als Nichtraucher mitkommen ... Der Kollege und der Arbeitgeber werden sich bedanken! Sowas habe ich noch nicht erlebt, dass ein Nichtraucher aus Solidaritätsgründen mit in eine Raucherpause geht.

... oder in der Zeit sein Handy checken Ja, schreibt das in die BV mit rein, es gibt ja sowenig zum lachen.

HP
Hr Peppschmier

15.05.2017 um 13:27 Uhr

@ Tanzbär: Natürlich kann man das so nicht in einer BV regeln. Mein Punkt war, dass es meiner Ansicht nach nicht in allen Fällen sinnvoll ist alle Umstände bis ins Detail zu regeln. Wie schon geschrieben, es besteht am Ende die Gefahr dass keiner der Kollegen glücklich ist. Man darf aber natürlich auch anderer Meinung sein.

P
Pjöööng

15.05.2017 um 13:51 Uhr

Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet über die Ruhepausen (und Toilettengänge) hinausgehende zusätzliche Pausen zu gewähren. Vo daher könnte der Arbeitgeber bei ihm überzogen erscheinenden Forderungen des BR immer antworten "Dann gibt es halt keine Raucherpausen!"

Ebenso ist der Arbeitgeber nicht verprflichet, eine Kantine zur Verfügung zu stellen. Seine Verpflichtung erfüllt er bereits mit der Bereitstellung von Pausenräumen.(manche Arbeoitgeber müssen nicht einmal solche zur Verfügung stellen). Insofern ist er auch nicht verpflichtet die zusätzliche Wegezeit zu einer Kantine zu vergüten.

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