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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minutengenaue Zeiterfassung der pause

D
Diablo-one
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo allerseits Mich lässt es einfach keine Ruhe. Mein AG hat seit diesem Jahr die Zeiterfassung der pause für wenige Bereiche eingeführt per stempeluhr. Die Pause muss natürlich laut arbeitszeitgesetz 15 Minuten betragen. Das bedarf glaube ich auch keine weiteren Worte.

Jetzt zu meinen 2 fragen.

  1. Ist es rechtens das sich nur ein gewisser Teil der Belegschaft ausstempel muss??

  2. Was mich viel mehr interessiert mir aber auch die Suchmaschinen nicht beantworten konnten. Wenn mir mal passiert (was sicherlich menschlich ist! Ich bin ja kein computer!) Ich stempele mich erst nach 16 Minuten wieder ein also von der Pause zurück, wird mir direkt 1 Minute abgezogen! Genau so gibt es bei 14 Minuten Ärger weil 'ich ja dann meine Pause nicht gemacht habe"

Gibt es keine "regelung" über karenzzeiten oder Puffer oder wie man es auch nennen möge???

Ich danke euch schonmal im voraus

88307

Community-Antworten (7)

S
Saft

03.03.2023 um 08:47 Uhr

Hallo,

Wieso müssen nicht alle die Pause stechen?

Nun , 16 Minuten sind 16 Minuten Pause , dann bekommt man diese Zeit auch abgezogen.

Bei uns ist es genauso wenn ich ne Minute weniger Pause mache wird das im Attos ,dass ist unser Zeiterfassungsprogramm gerügt. Da eine gesetzliche Pause von 15 Minuten vorgegeben ist.

Allerdings ist das nicht schlimm wenn nach 14 Minuten gestochen wird, denn soll man mit der Stoppuhr vor dem Gerät stehen und stempeln? So genau ist das mit dem System nicht möglich, da keine Sekunden angezeigt werden, und wer merkt sich immer wann er genau sticht.?

Regelung /Puffer Nein. Wenn man halt zu viel Pause macht bekommt man die abgezogen.Ist doch nicht schlimm.

K
Kehler

03.03.2023 um 09:09 Uhr

Bei meinem alten AG wurde die Pause immer mit 30 Minuten gerechnet wenn man früher gestempelt hat. Wenn man später gestemelpt hat war es dann minutengenau. Warum nicht jeder stempeln muss, solte dir dein AG sagen können oder frag den BR.

R
rtjum

03.03.2023 um 09:21 Uhr

wenn der AG das eingeführt hat, so gibt es dazu doch sicherlich eine Betriebsvereinbarung mit eurem BR oder habt ihr keinen?

M
Muschelschubser

03.03.2023 um 09:31 Uhr

Also ich würde auch die Pausenzeiten in die neuesten EuGH-Regelungen zur Zeiterfassung mit einschließen. Wenn der AG dann ein System für die Zeiterfassung einführt, dann für alle Angestellten.

Wenn Du 16 Minuten Pause stempelst, dann ist eben auch davon auszugehen dass Du 16 Minuten Pause gemacht hast. Viele Systeme sind darüber hinaus so programiert, dass die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit automatisch berücksichtigt werden. Das führt dann dazu, dass eine erfasste Pausenzeit von 14 Minuten auf 15 Minuten aufgerundet wird.

Das würde ich jetzt aber auch nicht wirklich als schlimm empfinden. Wenn man hier päpstlicher wäre als der Papst und auf einer Minute besteht, dann würde es Korrekturanträge an die Personalabteilung hageln. Das würde ich selbst als BRM als betriebswirtschaftlichen Nonsens beurteilen.

Zur zweiten Frage: Du kannst keine Karenzzeiten bestimmen, die Gesetze zu Deinem persönlichen Schutz untergraben. Wenn Du 1-2 Minuten eher anfängst zu arbeiten, dann bleibt das Dein persönliches Problem. Wenn Du 1-2 Minuten länger Pause machst, dann arbeitest Du eben auch nicht und der Abzug ist gerechtfertigt.

R
rtjum

03.03.2023 um 10:27 Uhr

"Viele Systeme sind darüber hinaus so programiert, dass die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit automatisch berücksichtigt werden. Das führt dann dazu, dass eine erfasste Pausenzeit von 14 Minuten auf 15 Minuten aufgerundet wird."

Was ist daran gesetzlich, wenn das System aufrundet. richtig wäre wohl eher der Hinweis, dass das keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Pause war.

M
Muschelschubser

03.03.2023 um 12:23 Uhr

"Was ist daran gesetzlich, wenn das System aufrundet. richtig wäre wohl eher der Hinweis, dass das keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Pause war."

Kann man so lösen, ja. Die Frage ist: was würde bei einem solchen Hinweis passieren? Wird die Zeitbuchung verweigert? Wird die unzureichende Pause als solche dokumentiert? Wird lediglich eine Arbeitsunterbrechung dokumentiert, die keine Pause ist?

Problem: Wenn das System eine Buchung unter dem Hinweis der Unterschreitung einer gesetzlichen Pausenzeit dokumentiert, dann dokumentiert es gleichzeitig eigentlich auch schon einen Verstoß des AG gegen das ArbZG, wenn man unterstellt er würde den AN die Pausen nicht zureichend gewähren. Ich kann die hier gewählte Prozedur zur Korrektur kleinerer Abweichungen daher durchaus nachvollziehen - selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht an anderer Stelle zu einem Missbrauch des Systems führt!

Wenn es um die genannte Minute geht, denke ich dass beide Seiten da durchaus pragmatisch mit umgehen könnten. Denn der AG vermeidet unnötigen Ärger und ggf. Kosten aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.

Problematisch wird es allerdings, wenn man bei erhöhtem Arbeitsanfall keine Zeit für eine Pause hat, sie aber trotzdem abgezogen wird. Wenn der AG das so in Kauf nimmt (oder sogar forciert), verbieten sich dann eigentlich Systeme, die eine solche Prozedur zulassen.

Wir haben es bei uns übrigens auch so gelöst, dass Pausen auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß aufgerundet werden. Allerdings ist das Betriebsklima auch weitgehend intakt und der Umgang mit solchen Dingen fair. Sollte insofern jemand mal eine Pause nicht einhalten können, gibt es die technische Möglichkeit, z.B. 30 Minuten unabhängig von Uhrzeiten ins Zeitkonto einzubuchen, um den automatischen Pausenabzug auszugleichen. Das kann dann über die Vorgesetzten oder die Personalabteilung elektronisch so beantragt werden.

Kleine Anekdote am Rande: Als das Tool neu war, war es ganz abenteuerlich eingestellt. Eine Pause von 14 Minuten wurde zwar als Arbeitsunterbrechung eingebucht - da es aber keine Pause im gesetzlichen Sinne war, wurden zusätzlich nochmal 15 Minuten gekappt. Also 29 Minuten Abzug für 14 Minuten Pause. Die Programmierung wurde aber schnell geändert und die Zeitkonten entsprechend glattgestellt.

R
rtjum

03.03.2023 um 12:39 Uhr

was würde bei einem solchen Hinweis passieren? -> der MA hat keine Pause gemacht und der AG muss ihn auffordern diese nachzuholen und das zukünftig korrekt zu machen.

Pragmatisch ist das natürlich aber gesetzeskonform eben nicht

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