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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hier einmal folgende IST- Situation.: Wir arbeiten in einem Einzelhandelsbetrieb. Hier werden ca. 8 mal im Jahr Modenschauen abgehalten. Bei der Personalplanung ergibt sich an solchen Tagen oft das Problem, das einige Mitarbeiter mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten, da wir sonst zu wenig Personal sind. Hier stehen Mitarbeiter bis zu 13 Stunden auf der Fläche. Die Mitarbeiter haben damit kein Problem, auch wenn Sie wissen, das dies nicht gesetzlich erlaubt ist. (Max. 10 Stunden)

Nun wollen wir unsere BV ändern, damit die Mitarbeiter, die an solchen Tagen schon länger auf der Fläche stehen, Vorteile erlangen. Wie z.B.: Mehr Zeitzuschläge / Lohnausgleich / Gutscheine / etc.

Hier nun meine Frage: Kann man die BV auch ändern, wenn Sie gegen das Gesetz ist (max. 10 Stunden)? Natürlich würden wir in der BV vermerken, das der Mitarbeiter gesetzlich nur 10 Stunden arbeiten darf, aber freiwillig länger arbeiten würde.

Gruss Hansen

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

18.04.2017 um 10:15 Uhr

Ihr seid dem Gesetz verpflichtet. Chronischer Personalmangel rechtfertigt keine Gesetzesverstöße. Für euch darf sich nicht die Frage stellen, wie ihr die Gesetzesverstöße regelt, sondern wie ihr Einfluss auf den AG nehmt, dass die Gesetze eingehalten werden - sprich, genügend Personal vorgehalten wird

U
UliPK

18.04.2017 um 10:21 Uhr

Eine BV darf nicht gegen Gesetze verstoßen und wenn sie es macht ist sie halt nichtig.

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