Hallo,
wir haben in unserem Betrieb für die Produktionsabteilung (50 MA) im August - eine Woche Betriebsruhe vereinbart - die betroffenen MA sollen diese Zeit mit ihrem Urlaubsanspruch verrechnen. In dieser Betriebsruhe werden nötige Wartungsarbeiten erledigt. Dies ist per Betr. Vereinb. beschlossen.
Meine Frage: darf der AG in dieser Zeit einige dieser 50 MA zu Wartungs oder Aufräumarbeiten einsetzen, die sich freiwillig gemeldet haben ???
Kann der BR einer solchen Anfrage mit Verweis auf die BV nicht zustimmen.