Betriebsvereinbarung
Hallo, wir haben in unserem Betrieb für die Produktionsabteilung (50 MA) im August - eine Woche Betriebsruhe vereinbart - die betroffenen MA sollen diese Zeit mit ihrem Urlaubsanspruch verrechnen. In dieser Betriebsruhe werden nötige Wartungsarbeiten erledigt. Dies ist per Betr. Vereinb. beschlossen. Meine Frage: darf der AG in dieser Zeit einige dieser 50 MA zu Wartungs oder Aufräumarbeiten einsetzen, die sich freiwillig gemeldet haben ??? Kann der BR einer solchen Anfrage mit Verweis auf die BV nicht zustimmen.
Community-Antworten (2)
28.05.2013 um 11:26 Uhr
So ist es.
Ich hoffe, Ihr habt in der BV auch einige Bonbons für die Mitarbeiter ausgehandelt. Wartungsarbeiten sind ja etwas, was eigentlich unter den Stichworten "Betriebsrisiko; Annahmeverzug"zu diskutieren wäre.
Da wäre doch z.B. eine Woche Betriebsruhe aber nur 4 Tage Urlaub so ein Bonbon. Wenn der AG nun doch arbeiten lassen will, wäre es jetzt eine gute Gelegenheit Euer JA mit einer Gegenleistung des AG zu verbinden.
28.05.2013 um 13:11 Uhr
Wir sind ein großer Produktionsstandort und vereinbaren schon seit Jahren 3 Wochen Betriebsrurlaub in den Schulferien, der auch schon im Vorjahr festgelegt wird. Natürlich gibt es immer wieder Abweichungen von diesen 3 Wochen - entweder gibt es Abteilungen die nur 2 Wochen nehmen können oder auch Mitarbeiter die im BU kommen und Wartungs- oder Umbauarbeiten machen. Mit all dem gehen wir sehr flexibel um, d.h. wir stimmen den Arbeiten zu, wenn sich die MA freiwillig melden. Hat ja auch oft den Grund, dass diese MA gerne an anderen Terminen Urlaub machen wollen und deswegen dann dort ihren Urlaub benötigen.
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