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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarungen

T
Trekki4002
Jan 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen, gibt es irgendwo eine eine rechtliche Vorgabe, das man bei Betriebsvereinbarungen die 1. Eingabe verhandelt?

Hintergrund: Unser Arbeitgeber scheut grundsätzlich Betriebsvereinbarungen. Unser Gremium erarbeitet wochenlang eigene Entwürfe und reicht diese dann zur Verhandlungen ein. Ein Tag später reicht uns dann der Arbeitgeber immer einen Gegenentwurf ein, der meistens nur seine Dinge berücksichtigt und man soll von diesen dann aus los verhandeln. Ist das dann schon eine Verhandlung von seiner Seite, die man zu einem Abbruch heranziehen könnte bzw. gab es mal ein Urteil dazu, da der Arbeitgeber vorher auch jeden Menge Zeit das Thema zu verhandeln ? Grüße

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Community-Antworten (3)

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ganther

16.01.2023 um 15:34 Uhr

das ist kein Wettrenne. Jede Seite kann Vorstellungen haben und in einen Entwurf gießen. Wenn es nun 2 Entwürfe gibt, dann kann man Im Rahmen der Verhandlungen den einen nehmen oder den anderen oder man führt sie zusammen. ' Wenn man sich darüber schon nicht einigen kann, weil dadurch bestimmte Positionen verloren gehen etc, dann sind die Verhandlungen gescheitert und ihr müsst entscheiden, wie es nun weiter geht

L
lolium

16.01.2023 um 21:28 Uhr

klingt nach Verzögrungs- und Vernebelungstatik.

Wir machen das in diesen Fällen so: wir schicken dem AG unsern Entwurf, dazu 3 Verhandlungstermine. Wenn er dann seinen eigenenen Entwurf mit vorlegt - dann ist das so. Verbieten kann man ihn das nicht und eine Regel wonach immer der erste Entwurf verhandelt wird gibt es auch nicht. Wenn nach diesen Terminen noch keine weitestgehende Einigung erziehlt wurde, gibts den Beschluss die Einigungsstelle anzurufen. Allerdings nur, wenn es sich um eine erzwingbare BR handelt.

D
DummerHund

17.01.2023 um 00:05 Uhr

@ lolium Setzt man sich da nicht auch selber unter Druck?! Wir haben für eine BV auch schon mal 1,5 Jahre lang verhandelt mit unzähligen Terminen. Wichtig ist doch erst mal das beide Seiten Verhandlungsbereitschaft zeigen und sich dann evtl. Punkt für Punkt nähert.

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