Erstellt am 16.01.2023 um 14:34 Uhr von ganther
das ist kein Wettrenne. Jede Seite kann Vorstellungen haben und in einen Entwurf gießen.
Wenn es nun 2 Entwürfe gibt, dann kann man Im Rahmen der Verhandlungen den einen nehmen oder den anderen oder man führt sie zusammen. '
Wenn man sich darüber schon nicht einigen kann, weil dadurch bestimmte Positionen verloren gehen etc, dann sind die Verhandlungen gescheitert und ihr müsst entscheiden, wie es nun weiter geht
Erstellt am 16.01.2023 um 20:28 Uhr von lolium
klingt nach Verzögrungs- und Vernebelungstatik.
Wir machen das in diesen Fällen so: wir schicken dem AG unsern Entwurf, dazu 3 Verhandlungstermine. Wenn er dann seinen eigenenen Entwurf mit vorlegt - dann ist das so. Verbieten kann man ihn das nicht und eine Regel wonach immer der erste Entwurf verhandelt wird gibt es auch nicht.
Wenn nach diesen Terminen noch keine weitestgehende Einigung erziehlt wurde, gibts den Beschluss die Einigungsstelle anzurufen.
Allerdings nur, wenn es sich um eine erzwingbare BR handelt.
Erstellt am 16.01.2023 um 23:05 Uhr von Dummerhund
@ lolium
Setzt man sich da nicht auch selber unter Druck?!
Wir haben für eine BV auch schon mal 1,5 Jahre lang verhandelt mit unzähligen Terminen. Wichtig ist doch erst mal das beide Seiten Verhandlungsbereitschaft zeigen und sich dann evtl. Punkt für Punkt nähert.