Erstellt am 04.03.2024 um 11:27 Uhr von Olav HB
Moin,
die Nachricht ist nicht ganz klar für mich, hört sich aber eher nach ein individuelle Rechtsfrage als nach ein Betriebsratsfrage an.
Trotzdem, ohne Rechtsberatung und Anspruch auf Richtigkeit, meine Einschätzung.
Es gibt ein Arbeitsvertrag mit 16 Wochenstunden. Ist im Arbeitsvertrag festgelegt an wieviele (und ggf auch welche) Tage diese zu leisten sind? Ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass 2 Tage zu jeweils 8 Stunden (zus. minimal 30 Minuten Pause lt ArbZG),gearbeitet werden, dann kannst Du auf die Erfüllung des Arbeitsvertrages so bestehen. Mündliche Nebenabreden zum Arbeitsvertrag können wirksam sein, wenn der Nachweis gelingt, dass diese von ein befugten Person gemacht wurden. Die meiste Arbeitgeber sichern sich da jedoch ab und stellen: "Nebenabreden bedürfen der Schriftform...", meistens als letzter Paragraphen des Vertrages. Deswegen besteht zunächst kein Anspruch auf mobiles Arbeiten bzw. Homeoffice.
Gibt es keine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, sondern wird auf Schichtpläne verwiesen, dann muss geschaut werden, ob die Dienstpläne vom Betriebsrat (wenn vorhanden) zugestimmt wurde. Ist das der Fall, kannst Du höchstens mit dem BR reden und die Situation erklären, die haben dann eine Möglichkeit auf dem Dienstplan einzuwirken.
Gibt es kein Betriebsrat, so liegt die Verteilung der Arbeitszeit im redlichen Umfang innerhalb des Direktiosnrechts des Arbeitgebers und kannst du dagegen nichts unternehmen.
Erstellt am 04.03.2024 um 11:30 Uhr von titapropper
Wenn im AV nicht explizit die Verteilung der ArbZ steht, dann ist das natürlich blöd. Mündlich HomeOffice drin geht ja wohl kaum. Wenn es mündlich ist kann es nirgends "drinne" sein.
Erstellt am 04.03.2024 um 11:42 Uhr von celestro
bleibe doch bitte im ersten Thema:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/734165/psychische-manipulierente-gewalt-personalabteilung
Erstellt am 04.03.2024 um 13:00 Uhr von Challenger
Unzumutbare Schichteinteilung einer jungen Mutter – ArbG Bochum vom 22.12.2010 – Az. 5 Ca 2700/10
20. Januar 2012
Das dem Arbeitgeber zustehende Weisungsrecht umfasst auch die Berechtigung, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen, soweit dieses Recht nicht durch den Arbeitsvertrag eingeschränkt ist. Davon mitumfasst ist auch das Recht, die Lage der Arbeitszeit einseitig zu ändern. Jedoch unterliegt dieses Direktionsrecht den Grenzen billigen Ermessens. Dieses setzt voraus, dass vom Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden müssen.
Danach ist die Einteilung einer Mutter eines dreijährigen Kindes in wechselnde Schichten, insbesondere zu Zeiten, die außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte ihres Kindes liegen, nicht mehr vom Weisungsrecht gedeckt, wenn die Mitarbeiterin auch zu anderen Zeiten eingesetzt werden könnte. Eine Weigerung der Mitarbeiterin, zu den vom Arbeitgeber ohne Rücksicht auf ihre berechtigten Belange festgesetzten Schichten zu erscheinen, kann daher nicht als beharrliche Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen.
Urteil des ArbG Bochum vom 22.12.2010
Aktenzeichen: 5 Ca 2700/10
Erstellt am 04.03.2024 um 18:46 Uhr von AGmitRecht
Es wird , egal wie man diskutiert..nichts im Arbeitsvertrag festgehalten ...kein Homeoffice..keine festen Tage ..das man mit jedem machen kann, was man möchte..
Das Recht, im Arbeitsvertrag vorher mündlich abgesprochene Bedingungen drin stehen zu haben , gibt es man nicht?
Muss man bei einem 4 Stunden Tag ,der nicht auf meinem Wunsch ist und ich null meine Interessen vertritt annehmen wenn die einfache Fahrtzeit fast eine Stunde ist...also ich würde für 4 Stunden bezahlt...2 Stunden Zeit verfahren
Betriebsrat würde ich sehr gerne gründen wollen, wäre auch sofort dabei...aber da jemanden zu finden der den Mut hat findet man leider kaum...Tipps?
Erstellt am 04.03.2024 um 19:12 Uhr von takkus
Erstellt am 04.03.2024 um 19:40 Uhr von AGmitRecht
Es würde ja langen, wenn die Dame aus der Perso geht, die es wie auch immer geschafft hat , die 2 Herrschaften die über ihr sind zu manipulieren ..20 Jahre in dem Unternehmen immer glücklich...aber vll soll es echt so sein. Eine Person im Unternehmen ohne Betriebsrat, schafft so eine Unruhe in kurzer Zeit
Und neuer Job hört sich immer leicht an , ich bin zum Glück noch jung ...aber jemand der älter ist , hat da auch nicht mehr die besten Chancen
Erstellt am 04.03.2024 um 20:54 Uhr von celestro
"Das Recht, im Arbeitsvertrag vorher mündlich abgesprochene Bedingungen drin stehen zu haben , gibt es man nicht?"
Man hat jederzeit das Recht, einen AV nicht zu unterschreiben (wenn diese Bedingungen da nicht drin stehen).
"Muss man bei einem 4 Stunden Tag ,der nicht auf meinem Wunsch ist und ich null meine Interessen vertritt annehmen wenn die einfache Fahrtzeit fast eine Stunde ist...also ich würde für 4 Stunden bezahlt...2 Stunden Zeit verfahren"
Man kann (sofern sich keine andere Lösung findet) mit diesen Argumenten zum Gericht gehen und versuchen, Recht zu bekommen. Aber ob das klappt, steht in den Sternen.