Ändern des Wahltermins
Nach Aushang des Wahltermins zeichnet sich ab, dass am Wahltag produktionstechnisch nicht alle Schichten besetzt sind. Das konnten wir vorher nicht wissen. Wir würden es begrüßen, wenn möglichst viele KollegINNen persönlich wählen können. Briefwahl ist vielen halt zu umständlich. Gibt es einen Mindestanteil an Belegschaft, die am Wahltag auch im Betrieb anwesend sein muss? Es ist ja alles öffentlich, wie die Auszählung auch. Nun wäre die Verlegung auf den nächsten Tag günstiger. Das Wahlausschreiben hängt ja schon. Wäre der Aushang heilbar, also korrigierbar aus diesem Grund? Aber dann würde die 6-Wochen-Frist ja wieder neu anlaufen und wir würden eine betriebsratlose Zeit riskieren.
Community-Antworten (2)
20.02.2010 um 10:02 Uhr
hmmm....
Bist du im WV ? Nein ...ich lass es...
Ist dir bekannt gewesen das eine Wahl auch über mehrere Tage stattfinden kann,genau aus dem von dir geschilderten Grund ?
Ob eine Briefwahl umständlich erscheint oder nicht ist völlig irrelevant.
20.02.2010 um 10:35 Uhr
"Gibt es einen Mindestanteil an Belegschaft, die am Wahltag auch im Betrieb anwesend sein muss? "
Nein
"Nun wäre die Verlegung auf den nächsten Tag günstiger. Das Wahlausschreiben hängt ja schon. Wäre der Aushang heilbar, also korrigierbar aus diesem Grund? "
Auf den nächsten Tag kann die Stimmabgabe nicht verlegt werden. Der WV könnte aber den Zeitraum "Stimmabgabe" für den Wahltag erweitern. Muss aber sicher stellen, dass JEDER AN von dieser Änderung zweifelsfrei Kenntnis nehmen kann. Die rechtzeitige schriftliche Bekanntmachung ist zwingend erforderlich.
"Aber dann würde die 6-Wochen-Frist ja wieder neu anlaufen und wir würden eine betriebsratlose Zeit riskieren."
Nein.
"Nach Aushang des Wahltermins zeichnet sich ab, dass am Wahltag produktionstechnisch nicht alle Schichten besetzt sind. Wir würden es begrüßen, wenn möglichst viele KollegINNen persönlich wählen können. Briefwahl ist vielen halt zu umständlich. "
Wenn die KollegInnen am Wahltag im Betrieb anwesend sind, gibt es keinen rechtlichen Grund für die schriftliche Stimmabgabe.
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