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Wahltag ändern

G
GastBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kan der Wahlvorstand mit Beschluss den Wahltag vorverlegen? Sofern die Fristen gewahrt werden, d.h. der Wahltag befindet sich dennoch in der selbigen Woche wie vorher wurde nur von Donnerstag auf Montag vorverlegt.

Was muss beachtet werden?

Danke im Vorraus

1.72203

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

06.05.2011 um 20:20 Uhr

. . . das würde auf eine Abänderung des Wahlausschreibens hinauslaufen und das geht nicht. So, wie ausgeschrieben muss es auch durchgezogen werden . . .

G
GastBR

11.05.2011 um 16:11 Uhr

nun danke, aber ich habe das hier gefunden

DKK § 3 WO BetrVG, V. Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens

Berichtigungen und Neuerlass des Wahlausschreibens

Das Wahlausschreiben legt Daten und Fristen mit bindender Wirkung fest. Es kann daher nur in engen Grenzen geändert werden. Ergänzungen und Berichtigungen des Wahlausschreibens sind grundsätzlich nur zulässig, soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen. Etwas anderes wird zu gelten haben, wenn die nachträgliche Ergänzung oder Berichtigung so rechtzeitig erfolgt, dass sich die Wähler noch darauf einstellen können. Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist Folgendes zu beachten. Eine Ergänzung bzw. Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten zulässig.

P
Petrus

11.05.2011 um 16:28 Uhr

Ja und?

soweit sie nicht zu einer Änderung der zwingend vorgeschriebenen Angaben nach Abs. 2 führen

wozu der Wahltag gehört. Also nicht zulässig.

Auf keinen Fall darf eine Beeinträchtigung ihrer Wahlchancen vorgenommen werden

was durch eine Vorverlegung passieren kann. Ein "nach hinten verschieben" wäre hier evtl. unkritischer. Wenn ich am ursprünglich veröffentlichten Wahltermin vor dem verschlossenen Wahllokal stehe (weil ich die Änderung aus welchem Grund auch immer nicht mitbekommen habe), ist im ersten Fall die Wahl vorbei und mein Wunschkandidat ist evtl. um meine Stimme gebracht... im zweiten Fall komme ich ein paar Tage später erneut zum Wahllokal oder wähle per Briefwahl...

Berichtigung ist bei Schreib- und Rechenfehlern und sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten zulässig.

was ist bei einem veröffentlichten Datum offenbar unrichtig?

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