Hallo! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ein wichtiger Betriebsteil unseres Unternehmens zieht demnächst in eine andere Stadt. Leider steht der genaue Umzugstermin noch nicht fest. Die Wahltermine ( Wahl geht über den Zeitraum einer Woche) wurden im Wahlausschreiben schon festgelegt. Können wir diesen Termin nochmals ändern? Unser Problem ist, dass wir die Wahl auf Grund dieses kurzfristig geplanten Umzuges gerne vorziehen würden, um nicht in die Urlaubszeit zu kommen. Würden wir dies tun, würde die Wahl vor Ablauf von 6 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens stattfinden. Ist dies in diesem besonderen Fall möglich? Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist abgelaufen, eine Vorschlagsliste existiert.