Der BR möchte die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter einsehen, da wir die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die evtl. nicht genehmigten Überstunden bzw. von HR nicht gepflegte Zeitkonten, kontrollieren möchten. Von AT Mitarbeitern werden keine Zeiten erfasst.
Jetzt bietet uns HR an, lediglich am Personalbildschirm einzelne Konten anzusehen statt uns Lesezugriff oder Ausdrucke aller Mitarbeiter (40) zur Verfügung zu stellen.
Gibt es ein Urteil, dass besagt in welcher Form die Daten gezeigt werden müssen? Oder ist es wie bei den Gehaltslisten, die nur eingesehen werden dürfen?

Vielen lieben Dank