Arbeitszeitkonten einsehen
Der BR möchte die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter einsehen, da wir die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die evtl. nicht genehmigten Überstunden bzw. von HR nicht gepflegte Zeitkonten, kontrollieren möchten. Von AT Mitarbeitern werden keine Zeiten erfasst. Jetzt bietet uns HR an, lediglich am Personalbildschirm einzelne Konten anzusehen statt uns Lesezugriff oder Ausdrucke aller Mitarbeiter (40) zur Verfügung zu stellen. Gibt es ein Urteil, dass besagt in welcher Form die Daten gezeigt werden müssen? Oder ist es wie bei den Gehaltslisten, die nur eingesehen werden dürfen?
Vielen lieben Dank
Community-Antworten (5)
13.02.2024 um 12:51 Uhr
BAG 1 ABR 13/02 wobei auch hier nur die Formulierung "in geeigneter Form" enthalten ist.
13.02.2024 um 13:27 Uhr
Auch von AT Mitarbeitern müssen sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden! Zudem muss der BR natürlich die Möglichkeit haben in sämtliche Arbeitszeitkonten jederzeit und allumfassend einblicken zu können. Den Vorschlag vom AG ....Jetzt bietet uns HR an, lediglich am Personalbildschirm einzelne Konten anzusehen ...hier würde ich dem AG klar machen, dass ihr dies nicht akzeptiert und vors Arbeitsgericht geht!
13.02.2024 um 14:27 Uhr
Geht doch einfach jeden Tag oder jede Woche mit allen Betriebsratsmitgliedern in die Personalabteilung und schaut euch das in Ruhe an, immer und immer wieder, mal schauen wie lange die das durchhalten bevor die euch einen permanenten Einblick gewähren.....
13.02.2024 um 15:00 Uhr
ich glaube euer HR verwechselt das mit der Einsichtnahme in die Gehaltslisten denn da dürft ihr nur im Personalbüro an deren Bildschirmen nachschauen und euch Notizen machen.
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