Erstellt am 13.02.2024 um 11:51 Uhr von seehas
BAG 1 ABR 13/02
wobei auch hier nur die Formulierung "in geeigneter Form" enthalten ist.
Erstellt am 13.02.2024 um 12:27 Uhr von moreno
Auch von AT Mitarbeitern müssen sämtliche Arbeitszeiten erfasst werden! Zudem muss der BR natürlich die Möglichkeit haben in sämtliche Arbeitszeitkonten jederzeit und allumfassend einblicken zu können. Den Vorschlag vom AG ....Jetzt bietet uns HR an, lediglich am Personalbildschirm einzelne Konten anzusehen ...hier würde ich dem AG klar machen, dass ihr dies nicht akzeptiert und vors Arbeitsgericht geht!
Erstellt am 13.02.2024 um 13:27 Uhr von Andi67
Geht doch einfach jeden Tag oder jede Woche mit allen Betriebsratsmitgliedern in die Personalabteilung und schaut euch das in Ruhe an, immer und immer wieder, mal schauen wie lange die das durchhalten bevor die euch einen permanenten Einblick gewähren.....
Erstellt am 13.02.2024 um 14:00 Uhr von jutti1965
ich glaube euer HR verwechselt das mit der Einsichtnahme in die Gehaltslisten denn da dürft ihr nur im Personalbüro an deren Bildschirmen nachschauen und euch Notizen machen.
Erstellt am 13.02.2024 um 14:43 Uhr von Dummerhund
https://www.betriebsratsberater-berlin.de/beratung/arbeitszeit/rechte-des-betriebsrates/ueberwachungs-und-kontrollrechte-des-betriebsrates/