Wahlakten einsehen
Dar ein normaler Arbeitnehmer die Wahlakten des Betriebsrats nach der Einspruchsfrist einsehen ? In welchen Gesetz ist das geregelt ? Darf ein normaler Arbeitnehmer die Wahlakten der SBV einsehen ? Und wenn ja, wo ist das geregelt ?
Gruß Tom
Community-Antworten (8)
19.09.2010 um 22:50 Uhr
zweimal NEIN
Dafür ist ja die Stimmenauszählung da!
19.09.2010 um 22:59 Uhr
Und wie schaut es mit einem Betriebsratsmitglied aus ? Ich stütze mich auf §80 Abs 1 BetrVG !
19.09.2010 um 23:21 Uhr
Wer will es daran hindern?
19.09.2010 um 23:35 Uhr
Die Wahlunterlagen der BR-Wahlen liegen beim BR unter Verschluss die der SBV-Wahl bei der SBV und da schaut dann auch kein BR hinein. Der BR ist wie auch die Gewerkschaft bei der SBV-Wahl auch KEIN Beteiligter.
19.09.2010 um 23:35 Uhr
Der der die Akten aufbewahrt. Indem er dir einfach keine einsicht gewährt !
19.09.2010 um 23:39 Uhr
Recht so. Denn nach der Einspruchsfrist geht diese Unterlagen höchsten das ArbG bei einer Klage etwas an. Eine Feststellung der Nichtigkeit könnte ja bis zur nächsten Wahl erfolgen, daher müssen die Unterlagen entsprechnd aufbewahrt werden. Auch während der Einspruchsfrist ist das Einsichtsrecht streng geregelt. Also wer wann und vor allem was sehen darf.
Für ALLE die nur Wissenbedaf haben, bleiben nach der Einspruchsfrist die Akten geschlossen. Sie hatten ja Gelegenheit bei der Auszähöung auf zu passen. Die war ja öffentlich.
Ausnahme: Vereinfachtes Wahlverfahren SBV, Wahlversammlung nicht öffentlich. Also keine Anwesenheit nicht aktiv Wahlberechtigter. Somit auch außer dem ArbG kein Einsichtsrecht Dritter "Unbeteiligter" außer beschränktes Recht der Einsicht des AG.
Aber was bezweckst Du denn wirklich mit deiner Nahcfragerei! Hast Du Probleme mit einer Wahl? Welcher? Welche Probleme? Die SBV-Wahlen laufen doch erst an.
Sonst empfehle ich einfach mal das Nachlesen der jeweiligen Gesetze und Wahordnungen und Wahlbroschüren.
Vor allem solltest Du dich einmal entscheiden "normaler AN" oder BR oder???
19.09.2010 um 23:50 Uhr
Hat man beim vereinfachten Wahlverfahren SBV ein besonderes Einsichtsrecht ? Bei wem hat man das ? Wie lange hat man es ?
20.09.2010 um 19:46 Uhr
Wenn du den doofen Haken bei der blöden 7 nicht rausmachst, bekommst Du wohl auch keine Antwort mehr. Wieso hackst Du so auf die verschiedenen Einsichtsrechte herum?
Verwandte Themen
Darf ich als AN nach der Wahl die Wahlakten einsehen?
Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen, wenn ich als AN nach der Wahl die Wahlakten einsehen will? Es gibt Hinweise auf §19 Wahlordnung, aber da steht nur, daß die Wahlakten aufbewahrt werden
Einsicht in die Wahlakten der vorherigen Betriebsratswahlen
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr steht bei uns wieder die Betriebsratswahl an. Ich wurde gebeten dem aktuell Betriebsrat Einsicht in die Wahlakten zu geben. Nun stellt sich mir die Frag
Wahlakte in AG Hände - hat dann die Wahl angefochten. Neuwahl
Unser AG hat bei unserer ersten Wahl zum BR sich nach der Wahl die Wahlakte aushändigen lassen und fotokopiert, mit dem Wissen hat er dann die Wahl angefochten (ging bis zum LAG , er hatte aber nicht
Wahlakten - was gehört dazu?
Was gehört zu den Wahlakten, wo kann ich das nachlesen? 1) Wahlordnung 2) Wählerliste 3) eingereichte Vorschlagslisten 4) Bekanntmachungen 5) Wahlniederschrift 6) Stimmzettel 7) weitere Unter
Einsicht in Wahlakten, Einsicht der Wahlzettel
Wer darf außer Arbeitgeber in die Wahlakten Einsicht verlangen? Wer darf die Wahlzettel anschauen? (zB. Mitarbeiter will alle Zettel kontrollieren, ob sein Wahlschein dabei ist.)