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Wahlakten einsehen

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Tomyy
Nov 2016 bearbeitet

Dar ein normaler Arbeitnehmer die Wahlakten des Betriebsrats nach der Einspruchsfrist einsehen ? In welchen Gesetz ist das geregelt ? Darf ein normaler Arbeitnehmer die Wahlakten der SBV einsehen ? Und wenn ja, wo ist das geregelt ?

Gruß Tom

1.08808

Community-Antworten (8)

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wahlvst

19.09.2010 um 22:50 Uhr

zweimal NEIN

Dafür ist ja die Stimmenauszählung da!

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Tomyy

19.09.2010 um 22:59 Uhr

Und wie schaut es mit einem Betriebsratsmitglied aus ? Ich stütze mich auf §80 Abs 1 BetrVG !

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Wetzlaf

19.09.2010 um 23:21 Uhr

Wer will es daran hindern?

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wahlvst

19.09.2010 um 23:35 Uhr

Die Wahlunterlagen der BR-Wahlen liegen beim BR unter Verschluss die der SBV-Wahl bei der SBV und da schaut dann auch kein BR hinein. Der BR ist wie auch die Gewerkschaft bei der SBV-Wahl auch KEIN Beteiligter.

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Tomyy

19.09.2010 um 23:35 Uhr

Der der die Akten aufbewahrt. Indem er dir einfach keine einsicht gewährt !

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wahlvst

19.09.2010 um 23:39 Uhr

Recht so. Denn nach der Einspruchsfrist geht diese Unterlagen höchsten das ArbG bei einer Klage etwas an. Eine Feststellung der Nichtigkeit könnte ja bis zur nächsten Wahl erfolgen, daher müssen die Unterlagen entsprechnd aufbewahrt werden. Auch während der Einspruchsfrist ist das Einsichtsrecht streng geregelt. Also wer wann und vor allem was sehen darf.

Für ALLE die nur Wissenbedaf haben, bleiben nach der Einspruchsfrist die Akten geschlossen. Sie hatten ja Gelegenheit bei der Auszähöung auf zu passen. Die war ja öffentlich.

Ausnahme: Vereinfachtes Wahlverfahren SBV, Wahlversammlung nicht öffentlich. Also keine Anwesenheit nicht aktiv Wahlberechtigter. Somit auch außer dem ArbG kein Einsichtsrecht Dritter "Unbeteiligter" außer beschränktes Recht der Einsicht des AG.

Aber was bezweckst Du denn wirklich mit deiner Nahcfragerei! Hast Du Probleme mit einer Wahl? Welcher? Welche Probleme? Die SBV-Wahlen laufen doch erst an.

Sonst empfehle ich einfach mal das Nachlesen der jeweiligen Gesetze und Wahordnungen und Wahlbroschüren.

Vor allem solltest Du dich einmal entscheiden "normaler AN" oder BR oder???

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Tomyy

19.09.2010 um 23:50 Uhr

Hat man beim vereinfachten Wahlverfahren SBV ein besonderes Einsichtsrecht ? Bei wem hat man das ? Wie lange hat man es ?

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Tanzbär

20.09.2010 um 19:46 Uhr

Wenn du den doofen Haken bei der blöden 7 nicht rausmachst, bekommst Du wohl auch keine Antwort mehr. Wieso hackst Du so auf die verschiedenen Einsichtsrechte herum?

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