Hallo zusammen.

Ich bin von meinem AG in Arbeitnehmerüberlassung an einem anderen Unternehmen ausgehliehen worden. Nun ist bei meinem AG die BR Wahl und ich habe keine Gelegenheit die Wählerliste ein zu sehen. Auch hat man mir kein Wahlaußschreiben zukommen lassen.

Da Intranet vorhanden ist, ist das Wahlausschreiben veröffentlicht aber nicht die Wählerliste.
Laut WO §2 ist diese aber dann acuh zu veröffentlichen.

Auf das Intranet konnte ich erst verspätet wegen Krankheit zugreifen und weil der PC dort nicht funktionsfähig war.

Kann mein AG mir die Wählerliste auch persönlich zustellen als PDF an meine EMailadresse, oder muss der AG die Wählerliste an dem Standort auslegen wo ich eingesetzt bin?

ich danke schonmal für eine Antwort.