Schwangerschaft und Ferienfreizeit
Hallo,
wir sind eine Kinder und Jugendhilfe Einrichtung und eine Kollegin ist nun Schwanger. Sie möchte gerne im Sommer noch mit auf die Ferienfreizeit nach Kroatien mit ihrer Wohngruppe. Ist so etwas rein arbeitsrechtlich denkbar? offiziell würde sie in dem Zeitraum nur Tagdienste übernehmen, jedoch ist sie natürlich 7 Tage auf Dienstreise im Ausland.
Danke schon mal für die Rückmeldungen.
Community-Antworten (8)
06.02.2024 um 10:30 Uhr
Viele Kolleginnen haben große Pläne, wenn nicht sogar ganz tolle Ideen, wie sie sich während ihrer Schwangerschaft verhalten wollen.
Ich frage mich, wie sie sich in 7 Monaten in der hässlichen Sommerhitze fühlen wird. Was sagt ihr Arzt – so weit weg, so kurz vor dem Geburtstermin?
Wenn sie darauf besteht, mit der Gruppe zu gehen, würde ich sie um die Zustimmung ihres Arztes bitten (schriftlich) und ich würde ihr (schriftlich) klarmachen, dass die Kosten für solches allein bei ihr liegen, wenn sie vorzeitig gehen möchte/muss.
06.02.2024 um 10:56 Uhr
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Fürsorgepflicht, über die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zu wachen. Alleine schon die Bemerkung "offiziel würde sie nur Tagdienste übernehmen..." deutet darauf hin, dass zumindest nicht ausgeschlossen wird, dass sie auch andere Dienste übernimmt. Stärker noch, wer schon einmal als Verantwortliche mit Jugendlichen auf einer Freizeit war weiß, dass man da jeder Zeit mehr oder weniger stark gefordert wird. Das weiß der AG ungezweifelt auch. Ich würde daher als AG keine Zustimmung erteilen, denn es ist absehbar, dass ich dann den Mutterschutz nicht gewährleisten kann. Der BR wäre gleichzeitig gut beraten, auch im Sinne der Beschäftigte, hier den Arbeitgeber zuzustimmen.
06.02.2024 um 11:10 Uhr
Maximale Arbeitszeit 8,5 Std. am Tag, danach mindestens 11 Std. Ruhezeit. Keine überstunden. In einer Doppelwoche darf max. 90 Std. gearbeitet werden. Normalerweise darf eine schwangere an einem Sonntag nicht arbeiten, außer eure Einrichtung hat die Zustimmung für Sonntagsarbeit und das habt ihr ja, da ihr Menschen betreut. Trotzdem ist Sonntagsarbeit nur mit Zustimmung der schwangeren erlaubt.
Auch wenn offiziell nur Tagdienste gemacht werden, wie erklärt ihr es dann der BG wenn zu Zeiten in der sie nicht arbeiten dürfte, ein meldepflichtiger Unfall passiert?
Offizielle Arbeitszeiten sind von 7 bis 20 Uhr, nach ihrer Zustimmung und die des Amtes, darf auch bis 22 Uhr gearbeitet werden.
Bitte das hier mal durchlesen: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/121856/cc7fb75a1c9fb964117dce8f797f953b/mutterschutz---arbeitgeberleitfaden-data.pdf
06.02.2024 um 14:13 Uhr
Ganz wichtig: Das Mutterschutzgesetz ist zum Schutze des ungeborenen Kindes und nicht der Mutter einzuhalten. Daher hat auch eine werdende Mutter kein Recht darauf, selbst bestimmt Schutzvorschriften abzulehnen
06.02.2024 um 14:43 Uhr
Das ist nicht ganz richtig.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum
- Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG))
Sie kann unter anderem z.B. bis zur Geburt arbeiten, wenn sie das wünscht.
06.02.2024 um 16:44 Uhr
@Kehler Sicher kann sie das, solange der AG gewährleistet, dass die Vorgaben des Mutterschutzgesetz eingehalten werden. Ich bezweifel jedoch, dass der AG in diesem Fall tatsächlich in der Lage sein wird, die Vorgaben einzuhalten. Keine Ahnung ob Du jemals als BEtreuer mit Jugendlichen auf eine Freizeit warst, wenn nicht, ich kann dir garantieren, dass es da keine feste Arbeitszeiten gibt. Besonders die Nächte neigen dann dazu sehr ausgiebig genutzt zu werden. (was aus Sicht der Jugendlichen durchaus verständlich ist)
06.02.2024 um 17:02 Uhr
"Sie kann unter anderem z.B. bis zur Geburt arbeiten, wenn sie das wünscht." Schwanger ist nicht krank und nicht primär arbeitsunfähig. Natürlich kann eine Schwangere bis Beginn Mutterschutz arbeiten. Unter normalen Umständen. Das hier sind aber keine normalen Umstände. Der Ag muss eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erstellen. Die könntet ihr euch ja mal zeigen lassen. Rein Arbeitsrechlich darf man bei solchen Ferienfahrten, was die Arbeitszeit angeht eher nicht noch genau hingucken. Das ist unvereinbar. Wenn ich diesen Aspekt beiseite lasse - ist es meine Aufgabe als BR das zu unterbinden.
Der AG hat den Schutz sicherzustellen. Wenn er sagt es geht, mit allen Schutzvorschrift und die Schwangere sagt- ich will. Bin ich als BR dann in der Verantwortung zu handeln?
Ich halte übrigens für überhaupt keine gute Idee!
07.02.2024 um 09:57 Uhr
Ich habe Geburt geschrieben und nicht Mutterschutz.
Vielleicht solltet Ihr ALLE mal meinen LINK durchlesen.
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