Erstellt am 08.08.2018 um 13:40 Uhr von celestro
Die Dame ist kein Arzt und kann daher keine Grenze festlegen. Sofern Sie sich die Notwendigkeit des "schützens" also nicht von einem Arzt bestätigen läßt, würde ich sagen: Ja.
Erstellt am 09.08.2018 um 04:31 Uhr von BRHamburg
Wie wäre denn der Sachverhalt wenn die Dame nicht schwanger wäre und früher gehen würde um das Wetter zu genießen? Die Dame ist schwanger nicht krank.
Erstellt am 09.08.2018 um 05:54 Uhr von Radelvio
Kann man die Gefährdung durch Hitze in den Sommermonaten nicht in die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere grundsätzlich aufnehmen ?
Erstellt am 09.08.2018 um 06:38 Uhr von BRHamburg
Die Gefährdungsbeurteilung wird für den Arbeitsplatz und die Tätigkeit erstellt nicht für den Mitarbeiter. Es wäre also zu prüfen ob der Arbeitsplatz grundsärzlich für Schwangere geeignet ist.
Erstellt am 13.08.2018 um 10:41 Uhr von ickederdicke
Nur wenn ein Attest zur Raumtemperatur die der Arzt maximal als akzeptabel ansieht vorliegt.
Siehe hier:
https://www.arbeitsrechte.de/hitzefrei-fuer-schwangere/