Berufsverbot durch Schwangerschaft
Hallo,
wir sind zu 3 im BR. Eine davon ist nun Schwanger und hat Berufsverbot vom Arzt bekommen. Sie hat uns mitgeteilt das Sie während der Schwangerschaft/Elternzeit keine BR arbeiten leiten will.
Wenn ich richtig informiert bin (oder mein Denken was nicht immer richtig ist) kommt Person X als Nachfolgerin/rückerin in frage. (Da sie die meisten Stimmen, nach uns 3 hatte)
Muss der Vorsitzende die Mitarbeiter informieren!? Gibt es ein Formblatt?
gruß Linus
Community-Antworten (3)
18.10.2010 um 16:24 Uhr
@Raspberrybomb, eure KollegINNEN sollte schon wissen, wie und aus wem sich euer Betriebsrat zusammensetzt; auch wenn ein Wechsel stattfindet, oder? Dazu braucht es auch kein Formblatt, informiert eure Belegschaft (schwarzes Brett?) mit ein paar einfachen Sätzen.
18.10.2010 um 19:40 Uhr
Danke für deine Antwort.
Mir ist es klar, dass meine Kollegen/innen es erfahren muss nur dachte ich es, das es evtl. ein Formblatt/Schreiben gibt. Der BR würde es sonst über unser Schwarzes Brett machen. Ist § 25 Abs (1) der richtige? (zeitweilig verhinderten Mitglieds) Sobald Sie wieder da ist rückt das Ersatzmitglied wieder auf die "Ersatzmitgliederliste" richtig?
Noch ne Frage: muss der BRV die Gewerkschaft schriftlich informieren? Da die Gewerkschaft weiß, wer "damals" gewählt worden ist, zumindestens haben sie damals ein schreiben von BR bekommen.
18.10.2010 um 20:26 Uhr
@Raspberrybomb, jepp, der 25iger ist der richtige. Solange die BR - Kollegin verhindert ist, wird es vom Ersatzmitglied vertreten und tritt nach der Vertretung wieder in den Ersatzmitgliedstatus zurück.
Nein, ihr seit nicht verpflichtet, die Gewerkschaft zu informieren. Ersatzmitglieder kommen immer mal wieder zum Einsatz und wenn man jedesmal die Gewerkschaft informieren müsste...... Aber es verbietet euch auch niemand.
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