schwangerschaft
hallo ihr lieben,
folgendes problem, eine kollegin ist schwanger geworden (juhu)! nur das problem ist, wir arbeiten in einem druckbetrieb und es gibt eigentlich keine stelle, wo ihre schwangerschaft angemessen berücksichtigt werden kann. überall ist zumindest eine gewisse körperliche belastung nicht von der hand zu weisen...was nun?
mfg skargen
Community-Antworten (6)
28.03.2012 um 21:51 Uhr
@skargen, habt ihr (BR?) euch den § 2 MuSchG durchgelesen? Wenn das alles nicht zutrifft, dann gibt es AG's die ihre werdenden Mütter z. B. mit leichten Bürotätigkeiten beschäftigen. Ist das nicht möglich und die Arbeiten sind dermassen schwer, dann sollte die Kollegin evtl. von der Arbeit freigestellt werden (Beschäftigungsverbot)
28.03.2012 um 22:06 Uhr
hallo monalisa, das muschg habe ich vor mir, bürotätigkeiten fehlanzeige. sehe das ähnlich. aber wie ist das mit der lohnfortzahlung, finde da nichts entsprechendes... ((
28.03.2012 um 22:10 Uhr
@skargen, lies mal die §§ weiter. 3, 4 und 11
28.03.2012 um 22:27 Uhr
alles klar, der 11er war der entscheidene hinweis...merci!
29.03.2012 um 20:02 Uhr
von MonaLisa:
"Ist das nicht möglich und die Arbeiten sind dermassen schwer, dann sollte die Kollegin evtl. von der Arbeit freigestellt werden (Beschäftigungsverbot)"
Das stimmt und wird ja auch tw dann von den Ärzten "verhängt", wenn die Schwangerschaft mit Komplikationen einhergeht. Höchst unangenehmer Nebeneffekt ist dann leider, dass sich das Elterngeld verringern kann (und meistens wird), weil die Damen mit dem Krankengeld der Krankenkasse gestraft werden.
Das führt manchmal dazu, dass Kolleginnen in solchen Situationen "die Zähne zusammenbeißen" und sich viel länger Tätigkeiten zumuten, die eigentlich gar nicht mehr gehen.... armes Deutschland :/
Also intensiv prüfen, wohin man die Kollegin ggf. umtopfen kann (sorry, aber so nennen wir hier manchmal Versetzungen ;-) ), damit sie nicht zu herbe Einbußen hinnehmen muss.
29.03.2012 um 20:04 Uhr
@ Fairlight Das sind zwei Paar Schuhe!
Verwandte Themen
Frage zu Mutterschutz/Schwangerschaft und Änderungen im Arbeitsvertrag
ÄlterGuten Morgen! Ich habe eine Frage zu Mutterschutz/Schwangerschaft und Änderungen im Arbeitsvertrag: Eine Kollegin hat zum 1.6.2016 ihre Stunden von 30 auf 40 aufgestockt. Alles wurde vorher mündli
Kann mein Arbeitgeber mich versetzen???
ÄlterHallo, erstmal einpaar Fakten ;) ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Abteilung Schule. Seit über 10 Jahren im Schulbereich tätig. Davon 5 Jahre m öffentlichen Dienst. Funktion Springern . Unbefrist
Kündigung bei Schwangerschaft in der Probezeit?
ÄlterEine Mitarbeiterin soll die Probezeit um ein weiteres halbes Jahr verlängert bekommen (sie soll die Chance bekommen, ihr Arbeitsmoral nochmals zu überdenken) was passiert, wenn sie jetzt in den nächs
Nachrücken für schwangeres Mitglied / Ausscheiden nach dessen Rückkehr
Älterhallo! ein betriebsratsmitglied ist wegen schwangerschaft aus dem gremium ausgeschieden. was geschieht mit dem nachgerückten ersatzmitglied, wenn das ehemalige mitglied des betriebsrates nach de
Urlaubsanspruch in Verbindung mit Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
ÄlterHallo an alle, wer kennt sich mit Urlaubsanspruch in Verbindung mit Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft aus. Wir haben eine Kollegin, welche vom 01.06.11 bis 26.12.1