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Schwangerschaft

T
Tortenhausen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Eine Kollegin in unserem Betrieb( ca. 60 MA) ist schwanger. Ab wann muss sie dies dem AG mitteilen?

5.99905

Community-Antworten (5)

K
Kölner

14.08.2009 um 20:31 Uhr

@Tortenhausen Sofort oder wenn man es sieht... Warum auch nicht...Ab sofort kann ihr doch nicht mehr gekündigt werden...

I
Immie

14.08.2009 um 21:10 Uhr

@Tortenhausen Müssen muss sie gar nichts.

M
monalisa

14.08.2009 um 21:49 Uhr

@Tortenhausen, müssen muss sie wirklich nicht -
wobei man doch in die kleine Runde einwerfen sollte, dass eine zukünftige Mutti ein bischen mehr an das werdende Leben in ihrem Bauch denken sollte und möglichst bald nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Attest vom Arzt beim AG vorlegen sollte...

B
Biggy

16.08.2009 um 00:52 Uhr

Tortenhausen eine werdende Mutti hat besonderen Schutz und darf auch einige Dinge nicht mehr tun und deshalb wäre es sinnvoll so früh wie möglich ihre Schwangerschaft anzuzeigen um sich und ihr Baby zu schützen. Aber wenn sie diese Schutzmaßnahmen und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen will dann ist das ihre Sache. Sobald der AG von der Schwangerschaft weiß ist er verpflichtet alle Schutzmaßnahmen für die werdende Mutti einzuhalten.

P
Peanuts

16.08.2009 um 15:53 Uhr

Auch wenn es sich um eine "Soll Vorschrift" handelt, sollte eine schwangere AN nicht vergessen, dass sie ihrem AG gegenüber eine arbeitsrechtliche Treuepflicht hat.

So könnte der AG ein berechtigtes betriebliches Interesse daran haben, frühzeitig für einen Ersatz inkl. Einarbeitungszeit sorgen zu können.

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