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Taschenkontrollen

G
Gerti
Feb 2024 bearbeitet

Hallo in die Runde.

Unser AG hat bei uns (BR) das Thema Taschen (Rucksäcke o. ä. ) Kontrollen angesprochen. Hintergrund ist "Materialschwund"... Der BR ist in der Mitbestimmung, soweit klar. Was gibt es ggf. noch zu beachten ?

Danke, Gerti

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Community-Antworten (8)

T
Tagträumer_5

31.01.2024 um 19:52 Uhr

Sollte ein MA einen Diebstahl begehen, empfehle ich einen Aufhebungsvertrag per sofort. Eventuell mit Anzeige drohen, zeigt Wirkung.

C
celestro

31.01.2024 um 20:33 Uhr

ein Vertrag, der unter einer solchen Drohung unterschrieben wurde, wäre nichtig Du "Nixblicker"!

T
Tagträumer_5

31.01.2024 um 20:45 Uhr

Ein Hinweis, dass ein Diebstahl angezeigt und dies intern geprüft wird, ist eine Drohung? Das ist eher das normalste der Welt.

"Star Anwalt" celestro mit seinen versuchen einer Argumentation, sehr süß ...

C
celestro

01.02.2024 um 02:04 Uhr

"Ein Hinweis, dass ein Diebstahl angezeigt und dies intern geprüft wird, ist eine Drohung? Das ist eher das normalste der Welt."

Zitat: "Eventuell mit Anzeige drohen, zeigt Wirkung."

*vom Administrator angepasst

X
XYZ68

01.02.2024 um 08:49 Uhr

@ Tagträumer ein nachweisbarer Diebstahl berechtigt den Arbeitgeber übrigens zu einer Kündigung aus wichtigen Grund. Die ist fristlos und und bedarf nur der Anhörung des BR mit einer Anhörungsfrist von 3 Tagen. Der Arbeitgeber muss hier allerdings schnell reagieren. Er hat nur 14 Tage nach Kenntnis Zeit, die Kündigung auszusprechen.

@ gerti

holt euch da Sachverstand. Eine Taschenkontrolle ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ich habe immer mein Problem mit der Aussage "Materialschwund" Taschenkontrolle wird's richten.

T
Tagträumer_5

01.02.2024 um 09:00 Uhr

Deswegen ein Aufhebungsvertrag anstreben, da ist der BR schön raus.

Logischerweise spreche ich dem MA keine Drohung aus, sondern äußere nur eine Vorgehensweise und die daraus entstehenden Konsequenzen.

Was ist das Problem einer Taschenkontrolle, wer nichts zu verbergen hat, ist fein raus.

*vom Administrator angepasst

L
lolium

01.02.2024 um 09:13 Uhr

Don´t feet the troll!

Klappt nur leider nicht so richtg.

Das hat zur Folge, dass auf die urspüngliche Frage von Gerti eine vernünftige Antwort gab, und den Rest kannste vergessen.

Taschenkontrollen sind ein erheblicher Verletzungen der Persönlichkeitsrechte. Für das berechtigte Interesse des AG müssen die Anhaltspunkte für Diebstahl schon konkret sei. Wenn ihr denn Maßnahmen zustimmt, müssen diese Verhältnismäßig sein. z.b. MA vorab informieren, MA muss kontrolle zustimmen, stichproben oder konkreter Anlass muss vorliegen.

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