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Mitbestimmung bei Taschenkontrollen?

T
tiggerbr
Jan 2018 bearbeitet

hallo ...in unserem Unternehmen sollen verstärkt Taschenkontrollen durchgeführt werden, um Diebstahlsdelikte aufzudecken. Die GL hat diesbezüglich mitgeteilt das sie dazu nur den BRV informieren wird, um eine solche Kontrolle möglichst geheim zu halten...persönlich sehe ich darin ein Misstrauen gegenüber den Betriebsrat....in einer BR Versammlung soll nun ein Beschluss gefasst werden das alle BR Mitglieder mit einer solchen Regelung einverstanden sind. Meine Frage nun geht das überhaupt das man einen solchen Beschluss fast oder müssen alle BR Mitglieder über solch eine Kontrolle Informiert werden und dann abstimmen??

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Community-Antworten (7)

P
pirat

19.02.2008 um 23:10 Uhr

@tiggerbr

...die Frage der “Ordnung des Betriebes”. Der Betriebsrat hat deshalb vom Ausnahmefall des dringenden Verdachts einer strafbaren Handlung generell ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.html

J
jotim

07.04.2008 um 23:22 Uhr

Eine solche Regelung kann als Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Es ist ja auch sinnvoll nicht zu viele Mitarbeiter über die Kontrolle zu informieren. Wenn der Arbeitgeber Grund zu solche einer Maßnahme hat (und das scheint ja wohl unstrittig zu sein), sollte der BR nicht künstliche Bremsen (Einzelbeschluß im Gesamtgremium) und Hindernisse aufbauen. Denn letztlich muss sich der BR fragen lassen, ob er die unehrlichen Mitarbeiter schützen will oder für die ehrlichen eine vertretbare, erträgliche Regelung bereitstellt. Denn für das "wie" von Kontrollen gibts durchaus ne Menge Regelungsmöglichkeit, der sich der BR für eine Grundsatzregelung stellen - aber dann auch die reale Anwendung in einem vertraulichen Rahmen lassen sollte.

BT
betriebliche trübung

08.04.2008 um 00:17 Uhr

wenn das thema noch mal hochgebracht wird: ich würde mir nur von der polizei in die tasche gucken lassen. wenn der ag angst hat, dass ich mir was in die tasche stecken könnte, soll er mir gefälligst einen spind zur aufbewahrung der selben zur verfügung stellen.

W
w-j-l

08.04.2008 um 11:10 Uhr

betriebliche trübung, dann musst Du aber für Dich einen guten Teil der Firmen in Deutschland als potenzielle Arbeitgeber ausschließen.

BT
betriebliche trübung

08.04.2008 um 11:15 Uhr

dann muss ich das wohl. meine tasche gehört mir. und aus routine würde ich das nicht zulassen! sollen die doch die polizei holen, dann wäre ich schon eher dazu bereit, hineinschauen zu lassen. ob die allerdings lust haben, jeden tag zum schichtende anzurücken...?

T
tiggerbb

09.04.2008 um 20:42 Uhr

huhuu....sollte die gl nicht mehr vertrauen zu dem betriebsrat haben??....eine betriebsvereinbarung muss zwingend bestehen oder?...bei einem gemeinsamen gespräch hat die gl das so gewünscht und wir haben uns als br noch nicht dazu geäußert....wie verhalte ich mich wenn die gl nun morgen kommt und sagt es sollen taschenkontrollen durchgeführt werden????

grüße mario

I
Immie

09.04.2008 um 21:10 Uhr

Nur den BRV informieren geht gar nicht. Der BRV nimmt Erklärungen vom AG entgegen und gibt die Informationen an alle BRM weiter. Und was soll jetzt in der Sitzung beschlossen werden? Wie willst du dich denn verhalten? Oder besser gefragt, was habt ihr beschlossen, wie du dich verhalten sollst? Wollt ihr eine BV?

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