Erstellt am 19.02.2008 um 22:10 Uhr von pirat
@tiggerbr
...die Frage der “Ordnung des Betriebes”. Der Betriebsrat hat deshalb vom Ausnahmefall des dringenden Verdachts einer strafbaren Handlung generell ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.html
Erstellt am 07.04.2008 um 21:22 Uhr von jotim
Eine solche Regelung kann als Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Es ist ja auch sinnvoll nicht zu viele Mitarbeiter über die Kontrolle zu informieren. Wenn der Arbeitgeber Grund zu solche einer Maßnahme hat (und das scheint ja wohl unstrittig zu sein), sollte der BR nicht künstliche Bremsen (Einzelbeschluß im Gesamtgremium) und Hindernisse aufbauen. Denn letztlich muss sich der BR fragen lassen, ob er die unehrlichen Mitarbeiter schützen will oder für die ehrlichen eine vertretbare, erträgliche Regelung bereitstellt. Denn für das "wie" von Kontrollen gibts durchaus ne Menge Regelungsmöglichkeit, der sich der BR für eine Grundsatzregelung stellen - aber dann auch die reale Anwendung in einem vertraulichen Rahmen lassen sollte.
Erstellt am 07.04.2008 um 22:17 Uhr von betriebliche trübung
wenn das thema noch mal hochgebracht wird: ich würde mir nur von der polizei in die tasche gucken lassen. wenn der ag angst hat, dass ich mir was in die tasche stecken könnte, soll er mir gefälligst einen spind zur aufbewahrung der selben zur verfügung stellen.
Erstellt am 08.04.2008 um 09:10 Uhr von w-j-l
betriebliche trübung,
dann musst Du aber für Dich einen guten Teil der Firmen in Deutschland als potenzielle Arbeitgeber ausschließen.
Erstellt am 08.04.2008 um 09:15 Uhr von betriebliche trübung
dann muss ich das wohl. meine tasche gehört mir. und aus routine würde ich das nicht zulassen! sollen die doch die polizei holen, dann wäre ich schon eher dazu bereit, hineinschauen zu lassen. ob die allerdings lust haben, jeden tag zum schichtende anzurücken...?
Erstellt am 09.04.2008 um 18:42 Uhr von tiggerbb
huhuu....sollte die gl nicht mehr vertrauen zu dem betriebsrat haben??....eine betriebsvereinbarung muss zwingend bestehen oder?...bei einem gemeinsamen gespräch hat die gl das so gewünscht und wir haben uns als br noch nicht dazu geäußert....wie verhalte ich mich wenn die gl nun morgen kommt und sagt es sollen taschenkontrollen durchgeführt werden????
grüße mario
Erstellt am 09.04.2008 um 19:10 Uhr von Immie
Nur den BRV informieren geht gar nicht.
Der BRV nimmt Erklärungen vom AG entgegen und gibt die Informationen an alle BRM weiter.
Und was soll jetzt in der Sitzung beschlossen werden?
Wie willst du dich denn verhalten?
Oder besser gefragt, was habt ihr beschlossen, wie du dich verhalten sollst?
Wollt ihr eine BV?