Erstellt am 07.09.2007 um 11:33 Uhr von yaq1
Ihr habt Taschenkontrollen erlaubt ? Bei allen ?
Also ich als BR würde dem NIE zustimmen - höchstens es gäbe einen konkreten Verdacht den mir die GL aber auch erst mal erläutern müßte - und dann auch nicht bei allen !
Erstellt am 07.09.2007 um 11:36 Uhr von DonJohnson
Wenn ALLE MA kontrolliert werden ist das rechtens. Allerdings hätte der BR vereinbaren können, dieses lediglich wärend der Arbeitszeit zu machen. Oder wenn es nciht anders geht, diese Durchsuchung als Mehrarbeit zu vergüten. Das beste ist natürlich immer, dieses schriftlich in einer BV zu fixieren.
Erstellt am 07.09.2007 um 11:39 Uhr von DonJohnson
@yaq1
Wenn dann funktionieren die Kontrollen nur bei allen. Alles andere wäre nciht legal. Viele Firmen machen solche Kontrollen am Werkstor. Dieses ist dann aber in einer BV geregelt. Wenn der BR hier zugestimmt hat, wird es wohl Gründe geben. Oder der BR hat seine Arbeit halt nicht vernünftig gemacht.
Erstellt am 07.09.2007 um 11:46 Uhr von Bärchi
@ Don Johnson,
wenn der MA in der Werkshalle abstempelt und wird 500 Meter weiter am Eingangstor kontolliert, wie willst du das als Arbeitszeit/Mehrarbeit vergüten ?
So ne Taschenkontrolle dauert höchsten 2 Minuten ! Und wird i.d.Regel stichprobenartig durchgeführt !
Und wenn beim MA was gefunden wird, hat er andere Sorgen als die paar Minuten vergütet zu kriegen !
Die Hälfte von was du geschrieben hast ist gut, die andere Hälfte absolut Praxisfremd und somit Bullshit !
Erstellt am 07.09.2007 um 11:47 Uhr von HF
Urteil vom Arbeitsgericht Frankfurt/M, AZ: 6 BVGa 348/01
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16315_165
Das man sich einer Kontrolle unterziehen muss, steht ausser Zweifel, aber ich verstehe die Frage so, das du wissen willst, "wo" sie sich kontrollieren lassen müssen.
Die AZ entdet ja nicht am Torein/ausgang sondern vorher.
Da ihr Euch aber auf dem Betriebsgelände befindet, darf er dort Kontrollen durch führen, ausserhalb des Betriebsgeländes nicht, dazu bedarf es der Kontrollorgane, auch ein Werkschutz darf es ausserhalb nicht :)
siehe auch: "Welche Mitarbeiterkontrollen darf der Arbeitgeber durchführen?"
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ass_arbeitsrecht_43.htm
Erstellt am 07.09.2007 um 11:47 Uhr von tamirasun
Also es ist wirklich heftig so einer Sache als BR zuzustimmen...
Ich würde mal behaupten, wenn man nach! der Arbeitszeit kontrolliert werden soll, dann ist das meine Freizeit und dann ist mein AG nicht zuständig, sondern die Polizei.
Wäre ja noch schöner.
Mir ist schon klar, das im Prinzip der Zeitraum nach einer Schicht, beim Verlassen des Geländes gemeint ist, aber grundsätzlich würde ich das als Mitarbeiter echt durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Werden denn alle MA kontrolliert?!
Für mich ist das ein Mittel, welches allerhöchstens im Falle eines konkreten Verdachts angewendet werden darf und dann nicht durch meinen AG selbst.
Bei uns haben sie das auch versucht...ohne Zustimmung des BR´s. Sind mal schön auf das Mündchen gefallen...
Also ich würde schauen, dass ich diese Kontrollen mal schnell wieder weg bekomme...
LG
Erstellt am 07.09.2007 um 11:49 Uhr von tamirasun
*lächel* Die drei Beiträge vor meinem, waren erst nach Einstellung meines Beitrages da...
Dort wurden einige Dinge ja schon klar gestellt...
Erstellt am 07.09.2007 um 11:50 Uhr von waschbär
tamirasun,
mit BVs ist das wie mit Waschbären, es gibt viele aber nur einen der die BetrVG lebt .-)
soll heissen, nicht jede BV und ich denke mal die gibt es ist Positiv für den AN :-(
allerdings stellt sich für mich hier die frage nach der Regelung generell .
Gerda hast du die BV zur Hand mich würde der Text intressieren !
Erstellt am 07.09.2007 um 11:52 Uhr von die firma
Hallo Gerda
grundsätzlich haben einige User hier recht. man sollte wissen wo die kontrollen stattfinden, hinter der stempeluhr oder davor? wenn die kontrollen hinter der stempeluhr sind, dann braucht man sich nicht über die vergäudete arbeitszeit zu streiten. es sieht halt nur anders aus wenn die kontrollen vor der stempeluhr stattfinden, dann könnte man über eine pauschale ich sag jetzt mal 5 min in einer BV mit dem ag vereinbaren
Erstellt am 07.09.2007 um 11:57 Uhr von Robin H
So ein Quatsch Don Johnson,
Du widersprichst Deinen eigenen Aussagen .... zumindest dann, wenn Du sie mal überdenkst.
Üblicherweise hängen die Zeiterfassungsgeräte in Arbeitsplatznähe, und nicht nur am Werkstor. Wenn ich mich also, wie meist erforderlich, in Arbeitsplatznähe ausstemple, dann kann die Taschenkontrolle am Werkstor immer nur außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Dabei ist es dann kaum argumentierbar, und auch kaum durchzusetzen, dass die wenigen Sekunden, die eine Routinekontrolle erfordert, "als Mehrarbeit zu vergüten sind.
Wenn so eine Kontrolle mal länger dauert, dann in der Regel, weil etwas vorliegt, und den AN möchte ich mal sehen, der sich die Kontrolle als Mehrarbeit vergüten läßt, wenn man etwas bei ihm gefunden hat.
Ich bin auch der Ansicht, dass bei Routinekontrollen grundsätzliche kein AN ausgeschlossen wir. Allerdings ist es kaum gut für das interne Ansehen des AGs, wenn er 100%-Kontrollen durchführt, und damit allen ANn mißtraut. In der Regel werden doch nur Stichprobenkontrollen gemacht.
Erstellt am 07.09.2007 um 12:00 Uhr von Robin H
Irgendwie haben hier einige ein komisches Verständnis der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG.
Der gibt dem BR nicht das Recht, dem AG Maßnahmen zu verbieten, sondern nur das Recht, zum Schutz der AN bei der Einführung und der Umsetzung mitzubestimmen.
Erstellt am 07.09.2007 um 13:29 Uhr von waschbär und Brombär
Robin H
du Mann in lila Frauenstrumphosen ! Im Wald herum laufend! Niemannd sagt das dem AG was verboten ist Wir sind Betriebsräte für Baumschützer !
Aber das hilft uns hier nicht weiter , schade .
*In welchem Umfang darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kontrollieren?Der Arbeitgeber hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Deshalb reicht es im Regelfall aus, wenn er vom Arbeitnehmer verlangt, die Tasche zu öffnen. Dagegen bedürfen körperliche Untersuchungen eines aktuellen Anlasses und eines zwingenden Grundes.
Natürlich ist es bei Menschen ohne Kleidung nicht möglich,eine Taschenkontrolle durchzufuhren. Wie heisst es so schön : "Einen *Ausgezogenen* in die Tasche zu fassen"
Erstellt am 07.09.2007 um 15:36 Uhr von Neugier
Hallo zusammen, das Problem der Stichproben bzw. der Kontrolle bei allen Mitarbeitern ist bei uns durch einen Zufallsgenerator geregelt. D.h. jeder Kollege muss beim Verlassen des Geländes den Knopf eines Gerätes betätigen, welches dann nach dem Zufallsprinzip eine Kontrolle vorgibt oder eben das "unbehellichte" Passieren genehmigt. Somit werden alle gleichbehandelt, es müssen nämlich alle dieses Gerät bedienen. Vielleicht wäre das eine gute Lösung für das Problem der Gleichbehandlung. Was das zeitliche Erfassen dieser Kontrolle angeht, so sollte man sich einfach nicht über 1-2 Minuten streiten.
Aber ich meine die Frage so verstanden zu haben, dass sie von den betroffenen Mitarbeitern gestellt wurde, die sich nach ihrer regulären Arbeitszeit kontrollieren lassen müssen. Mich würde mal interessieren, wie lang denn diese Kontrollen dauern? Steht ihr da in Schlangen vor dem Ausgang und wartet brav bis ihr dran seid?
Gruß an alle von Neugier.
Erstellt am 17.08.2021 um 15:23 Uhr von Birgit3108
Ja genau, bei uns ist das so, wir kommen teilweise 15 Minuten später raus und stehen in der Schlange, nachdem wir gestempelt haben.
Erstellt am 17.08.2021 um 16:53 Uhr von celestro
und dafür musste dieses fast 14 Jahre alte Thema nochmal ausgegraben werden?