Hallo,
vergangene Woche wurde bei uns bei Geschäftsschluss eine Taschenkontrolle durchgeführt. Eine BV über eine solche Aktion besteht nicht. Ich habe §87 speziell nach "Taschenkontrolle" überflogen und habe aber nichts gefunden.
1. Darf eine Taschenkontrolle ohne dass der BR etwas darüber weiß stattfinden.
2. Kann der BR verlangen, bei jeder Taschenkontrolle anwesend zu sein.