W.A.F. LogoSeminare

informationen über die Schulungen für Vorgesetzte und die Kosten

O
Oguzhan
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, wieviele Schulungen und die entstehenden Kosten für Vorgesetzte? Ich frage weil unser AG immer rummjammert wenn der BR auf Schulung möchte. Selbst machen die mehrere Schulungen im Jahr für Vorgesetzte etc.

Bin über jede Hilfe dankbar

45708

Community-Antworten (8)

C
celestro

24.01.2024 um 17:01 Uhr

Nein, solche Informationen kann der BR meines Erachtens nach nicht verlangen.

M
Muschelschubser

24.01.2024 um 17:15 Uhr

Das wäre für mich auch der falsche Hebel für eine Diskussion. Die Argumentation könnte der AG schnell kassieren, wenn er am Ende des Tages doch nicht so viele Seminare auf dem Zettel hatte.

Vielmehr würde ich die eigenen Rechte des BR verdeutlichen.

Welche Schulungen in welchem Umfang für BRM möglich sind, ist ja klar in BetrVG geregelt. Insbesondere bei §37 Abs. 6 kann der AG jammern so lange er möchte, sie stehen Euch schlicht und einfach zu.

Bei Seminaren nach §37 Abs. 7 kann es u.U. mal zu Klärungsbedarf kommen, wenn man es nicht überreizt hat der AG i.d.R. aber auch wenig Handhabe. Wenn es um arbeitsrechtlich relevante Veränderungen im Betrieb oder gesetzliche Änderungen geht, kann der AG im Grunde auch nicht viel machen.

Notfalls muss man ihm klarmachen, dass man den Anspruch und die Kostenübernahme in den meisten Fällen ohne weiteres über das Arbeitsgericht durchbekäme.

M
Meph1977

24.01.2024 um 17:30 Uhr

Warum sollte es bei Seminaren nach §37 Abs. 7 zu Klärungsbedarf kommen? Die Kosten von Schulungen nach §37 Abs. 7 sind nicht vom AG zu übernehmen fertig und wieviele Wochen man maximal Wegdarf ist auch festgelegt. Das einzige worüber man sich Streiten könnte ist der Zeitpunkt da gelten meines Wissens nach aber die selben Kriterien wie bei Schulungen nach §37 Abs. 6.

Einen direkten Auskunftanspruch sehe ich nicht aber indirekt über den Wirtschaftsausschuss schon sofern vorhanden.

OH
Olav HB

24.01.2024 um 19:01 Uhr

Ein direkten Anspruch gibt es nicht, aber vielleicht gibt es einen Umweg...

Der Wirtschaftsausschuss hat natürlich große Informationsrechte. Diese kann, im Rahmen ihrer Arbeit, naürlich auch einmal schauen ob und wieviel Geld der Arbeitgeber für Fortbildungen ausgibt. An Hand der Art der Fortbildung kann man dann schnell erkennen, auf welche Ebene diese stattfinden. Der Staplerschein wird vermutlich nicht vom Chef gemacht, ein Rhetorikseminar oder "Powerpoint for Dummies" sind eine andere Kategorie Arbeitnehmer zuzuordnen.

Bei der erwähnte §37 (7) Fortbildungen gibt es einge Zeitgrenzen. 4 Wochen in der este Legislatur, 3 Wochen danach. Außer die Freistellung fallen für den Arbeitgeber keine weitere Kosten an. Reise, Seminar und Aufenthalt gehen zur Lasten des betreffende BR-Mitglied. Der AG kann hier nur mit zwei Argumente widersprechen. Erstens natürlich "Betriebliche Gründe" wobei diese Latte, je früher angemeldet, sehr hoch liegt und zweitens wenn die VEranstaltung nicht die Kriterien einer Veranstaltung nach §§7 (7) erfüllt.

X
XYZ68

25.01.2024 um 08:28 Uhr

Grundsätzlich ist der BR bei der Berufsbildung in der Mitbestimmung. Nicht bei den Kosten, aber beim Teilnahmekreis. Hier geht es bis zur Einigungsstelle. BetrVG §96 bis §98.

Und bei der Berufsbildung geht es nicht nur um die Berufsausbildung sondern auch um berufliche Fortbildung.

Don't feed the troll!

T
takkus

25.01.2024 um 09:17 Uhr

"Gibt es eigentlich für Deine Krankheit einen medizinischen Begriff?"-> ja, cerebrale Diarrhoe.

M
Muschelschubser

25.01.2024 um 09:43 Uhr

Die Erfolge von BR-Seminaren müssen mitnichten beurteilt werden. Insbesondere unter §37 (6) fallende Seminare sind Voraussetzung, das Mandat überhaupt richtig ausüben zu können. Man bekommt eher Probleme, wenn man sie NICHT absolviert, weil das als Pflichtverletzung ausgelegt werden könnte.

Auf so eine Idee kann nur einer kommen...

Und die Synapsen tanzen weiter Tango.

C
celestro

25.01.2024 um 09:55 Uhr

"Völlig nachvollziehbar, dass der AG da jammert, da keinerlei Überprüfbarkeit der Erfolge von BR Seminaren existieren,"

für Führungsseminare doch genauso (wenig). Wir haben hier genug Führungskräfte, die die Seminare zwar besucht haben, aber wohl rein gar nichts kapiert. Anders kann ich mir deren Verhalten jedenfalls nicht erklären.

Ihre Antwort