Erstellt am 27.02.2018 um 12:30 Uhr von SRC
Nein, dies bekommt die GL mit dem Beschluss zugestellt.
§37
Nur unangemessene Kosten sollten vermieden werden.
Erstellt am 27.02.2018 um 12:45 Uhr von Legis
Ich glaube Realist meinte vor Beginn der Schulung. Und nicht vor Beschlussfassung.
Erstellt am 01.03.2018 um 10:08 Uhr von BRHamburg
Der Arbeitgeber muss die höhe der Kosten in etwa abschätzen können. Das dürfte auch keine größeren Probleme da stellen, da die meisten Bildungsträger Pauschalpreise für Seminar, Verpflegung und Unterkunft haben. Flexibel sind meistens nur Fahrkosten, die man aber in der Regel auch gut einschätzen kann. Eine 100 % Garantie dürfte aber nur schwer möglich sein.