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Informationspflicht der GF über Kosten der Schulung

R
REAList
Mrz 2018 bearbeitet

Guten Tag. Muss die Gf über die Kosten der BR-Schulung im Vorfeld aufgeklärt werden?

48403

Community-Antworten (3)

S
SRC

27.02.2018 um 13:30 Uhr

Nein, dies bekommt die GL mit dem Beschluss zugestellt. §37 Nur unangemessene Kosten sollten vermieden werden.

L
Legis

27.02.2018 um 13:45 Uhr

Ich glaube Realist meinte vor Beginn der Schulung. Und nicht vor Beschlussfassung.

B
BRHamburg

01.03.2018 um 11:08 Uhr

Der Arbeitgeber muss die höhe der Kosten in etwa abschätzen können. Das dürfte auch keine größeren Probleme da stellen, da die meisten Bildungsträger Pauschalpreise für Seminar, Verpflegung und Unterkunft haben. Flexibel sind meistens nur Fahrkosten, die man aber in der Regel auch gut einschätzen kann. Eine 100 % Garantie dürfte aber nur schwer möglich sein.

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