Erstellt am 26.11.2007 um 18:31 Uhr von DonJohnson
Hallo vz
Was ist denn BR3 bitte? Sorry, BRI und BRII (oder alternativ BR Kompakt mit verschiedenen Modulen) kenne ich - ein Seminar BR3 nicht, aber egal. Vielleicht ist es ja so, dass der Anbieter dieses Seminar so nennt. Jetzt zu deiner Frage: Wenn es sich nach einem Seminar nach 37,6 handelt, darf dir kein Nachteil durch deine BR Arbeit entstehen, wirst also erst einmal mit normalen Lohn entlohnt. Weiß nciht wie das bei anderen anbietern ist, aber bei der IGM ist es so gehandhabt, dass die Wochenarbeitszeit laut Tarif geachtet wird im Seminar, also gibt es keine Überstunden. Wie das eventuell anders geregelt ist bei euch im Betrieb kann ich nciht sagen. Als Teilzeitkraft hättest du allerdings anspruch auf die tatsächlich im Seminar verbrachten Stunden
Erstellt am 27.11.2007 um 00:50 Uhr von frosch
Ist ganz simpel, wenn das Seminar um 13.30 endet, du aber bis, sagen wir mal, 18.00 hättest arbeiten müssen, hättest du tatsache nach dem Seminar auf Arbeit fahren müssen. Bin froh, dass mein Chef das noch nicht spitz bekommen hat ;) Kommt eben ganz darauf an, wie du eingeteilt warst.
Erstellt am 27.11.2007 um 08:41 Uhr von CalicoJack
Hallo vz
ich weiss zwar nicht wie das Seminar aufgebaut war, aber vieleicht waren ja die Zeiten an den anderen Tagen mehr als 8 Stunden Unterricht? Wenn Du das Deinen Chef nachweisen kannst könnte dies das Problem lösen.