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Gehaltserhöhung

A
armerAN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen habe da mal eine frage, ich hatte ein gespräch mit meinem chef zwecks lohnerhöhung nach der probezeit, die mir bei der einstellung zugesagt wurde. Bin aber leider erst 3monate nach ablauf meiner probezeit an einen gesprächstermin gekommen. Naja chef war zufrieden mit meinen leistungen und wir hatten uns so gut wie geeinigt auf die erhöhung als zufällig der BR dazu kam und es verhindert hat indem er meinte das erstmal eine BR sitzung abgehalten und darüber geredet werde müsste und der BR dem zustimmt oder ablehnt. Ich fühle mich benachteiligt weil alle die mit mir angefangen haben, haben ihre erhöhung erhalten. Warum muss ich jetzt hoffen das der BR zustimmt ?? Ist das überhaupt rechtens ?? Was kann ich tun? Ist der BR nicht auf seite des AN ?? Danke schonmal im voraus.

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Community-Antworten (4)

L
Lexipedia

12.12.2012 um 08:35 Uhr

@ armer AN Natürlich hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Umgruppierungen. Er muss doch prüfen, ob das Entgeltgefüge im Betrieb paßt. Aber da hat er doch wohl auch geschlafen! Denn als die anderen ANs eingestellt wurden hätte er sagen müssen. Alle neuen Mitarbeiter bekommen mehr nur nicht du. Dann muss der AG das mit dem BR besprechen!

R
Rapper

12.12.2012 um 08:59 Uhr

Eine individuell ausgehandelte Lohnerhöhung stellt für mich keine neue Umgruppierung oder Eingruppierung dar. Bei Eingruppierungen sind in der Regel Mindeswerte vorgegeben, also im ersten Jahr, nach 2 Jahren usw.. Das heist aber nicht, dass AN nicht über eine Lohnerhöhung mit dem AG sprechen oder verhandeln dürfen.

G
gironimo

12.12.2012 um 10:22 Uhr

Gehen wir mal davon aus, dass es sich hierbei um eine Umgruppierung handelt - sonst hätte der BR ja nicht seine Mitbestimmung geltend gemacht und sonst hätte ja der AG den BR abblitzen lassen.

Wenn es also so ist, ist es nun mal Gesetz, dass der BR zu beteiligen ist. Und da kannst Du Dich nicht benachteiligt fühlen, da diese Vorgehensweise bei allen AN zur Anwendung kommt.

Das Verfahren kann ja höchstens 5 Tage in Anspruch nehmen (vom Zeitpunkt an gerechnet, wo der Arbeitgeber den BR offiziell zur Umgruppierung anhört). Bis dann muss der BR zugestimmt oder seine Zustimmung verweigert haben (was bei höher Gruppierungen eher selten geschieht). Also mach Dir erst mal keine Sorgen; ggf. kannst Du ja auch den BR im Betrieb ansprechen.

A
Arkalus

12.12.2012 um 11:15 Uhr

Vorausgesetzt, das es eine Tarif- oder Entgeldstruktur in dem Betrieb gibt.

Gibt es keine, dann hat der BR auch nicht mit zu sprechen, was an Gehaltserhöhung individuallrechtlich verhandelt wurde....

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