Erstellt am 12.12.2012 um 07:35 Uhr von Lexipedia
@ armer AN
Natürlich hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Umgruppierungen. Er muss doch prüfen, ob das Entgeltgefüge im Betrieb paßt. Aber da hat er doch wohl auch geschlafen! Denn als die anderen ANs eingestellt wurden hätte er sagen müssen. Alle neuen Mitarbeiter bekommen mehr nur nicht du. Dann muss der AG das mit dem BR besprechen!
Erstellt am 12.12.2012 um 07:59 Uhr von Rapper
Eine individuell ausgehandelte Lohnerhöhung stellt für mich keine neue Umgruppierung oder Eingruppierung dar. Bei Eingruppierungen sind in der Regel Mindeswerte vorgegeben, also im ersten Jahr, nach 2 Jahren usw.. Das heist aber nicht, dass AN nicht über eine Lohnerhöhung mit dem AG sprechen oder verhandeln dürfen.
Erstellt am 12.12.2012 um 09:22 Uhr von gironimo
Gehen wir mal davon aus, dass es sich hierbei um eine Umgruppierung handelt - sonst hätte der BR ja nicht seine Mitbestimmung geltend gemacht und sonst hätte ja der AG den BR abblitzen lassen.
Wenn es also so ist, ist es nun mal Gesetz, dass der BR zu beteiligen ist. Und da kannst Du Dich nicht benachteiligt fühlen, da diese Vorgehensweise bei allen AN zur Anwendung kommt.
Das Verfahren kann ja höchstens 5 Tage in Anspruch nehmen (vom Zeitpunkt an gerechnet, wo der Arbeitgeber den BR offiziell zur Umgruppierung anhört). Bis dann muss der BR zugestimmt oder seine Zustimmung verweigert haben (was bei höher Gruppierungen eher selten geschieht). Also mach Dir erst mal keine Sorgen; ggf. kannst Du ja auch den BR im Betrieb ansprechen.
Erstellt am 12.12.2012 um 10:15 Uhr von arkalus
Vorausgesetzt, das es eine Tarif- oder Entgeldstruktur in dem Betrieb gibt.
Gibt es keine, dann hat der BR auch nicht mit zu sprechen, was an Gehaltserhöhung individuallrechtlich verhandelt wurde....