Gehaltserhöhungen
Schönen guten Tag,
bei uns im Unternehmen (keine Tarifbindung, keine Gewerkschaft im Haus vertreten) werden jährlich die Gehälter begutachtet. Unsere amerikanische Mutter gibt dann z.B. vor, dass die Gehälter in Deutschland im Schnitt um 3% steigen dürfen.
Unsere Personalbateilung holt dann die Vorschläge der Abteilungsleiter unter Berücksichtigung des bisherigen Gehaltslevels im internen und externen Vergleich, der möglicherweise stattgefundenen unterjährigen Gehaltserhöhung durch Beförderung, der Ergebnisse der strukturierten Zielvereinbarungsgespräche sowie anderer Parameter ein und korrigiert nötigenfalls. So sind also individuelle Gehaltserhöhungen von 0% - 6% möglich, solange der Firmenschnitt von 3% gewahrt bleibt.
Ausgenommen sind Neueinstellungen (letztes Quartal 2015) und Befristungen die im ersten Quartal 2016 enden.
Verstößt die Ausnahme der Befristeten gegen TzBfG?
Community-Antworten (2)
17.12.2015 um 13:38 Uhr
Die Höhe des Arbeitsentgelts ist nicht Sache des BR. Hier zieht ja § 77 Abs3 BetrVG.
Allerdings: Gibt der Arbeitgeber lediglich eine Bandbreite bekannt und gibt es dann Verteilungsgrundsätze, wer wie viel unter welchen Grundsätzen bekommt, löst die Mitbestimmung eben über diese Grundsätze aus. (§ 87 Abs. 1Nr. 10 BetrVG).
Der AG ist also nicht frei darin die Regel zu definieren, dass bestimmte Personen nichts bekommen. Auf welche Regel Ihr Euch einigt, liegt allein in der Frage, was Ihr wie mit dem AG aushandelt. Und da ziehen in erster Linie stichhaltige Argumente
17.12.2015 um 14:29 Uhr
In der oben beschriebenen Form dürfte es sich in der Tat um einen klaren Verstoß gegen das Teilzeit und Befristungsgesetz handeln.
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