Schönen guten Tag,

bei uns im Unternehmen (keine Tarifbindung, keine Gewerkschaft im Haus vertreten) werden jährlich die Gehälter begutachtet. Unsere amerikanische Mutter gibt dann z.B. vor, dass die Gehälter in Deutschland im Schnitt um 3% steigen dürfen.

Unsere Personalbateilung holt dann die Vorschläge der Abteilungsleiter unter Berücksichtigung des bisherigen Gehaltslevels im internen und externen Vergleich, der möglicherweise stattgefundenen unterjährigen Gehaltserhöhung durch Beförderung, der Ergebnisse der strukturierten Zielvereinbarungsgespräche sowie anderer Parameter ein und korrigiert nötigenfalls. So sind also individuelle Gehaltserhöhungen von 0% - 6% möglich, solange der Firmenschnitt von 3% gewahrt bleibt.

Ausgenommen sind Neueinstellungen (letztes Quartal 2015) und Befristungen die im ersten Quartal 2016 enden.

Verstößt die Ausnahme der Befristeten gegen TzBfG?