Erstellt am 10.01.2024 um 08:52 Uhr von takkus
Nö. Nur das Übliche. Beschluss fassen, neuen Anwalt beauftragen. Beim Sachverstand sieht es etwas anders aus. Da benötigt ihr eine Vereinbarung mit dem ArbGeb.
Erstellt am 10.01.2024 um 09:05 Uhr von Steffe83
Hallo,
danke für deine Antwort.
Der (noch) aktuelle Anwalt wurde als Anwalt für eine BV beauftragt (alter BR).
Wir möchten gerne in der BV endlich mal voran kommen deswegen soll der Wechsel stattfinden.
Erstellt am 10.01.2024 um 09:31 Uhr von Kehler
Das heißt das der Anwalt einen Auftrag vom BR hat, egal ob alter oder neuer BR.
Ob man da einfach so den Anwalt wechseln kann. Was sagt den der Anwalt dazu?
Erstellt am 10.01.2024 um 09:42 Uhr von Steffe83
Richtig hat der Anwalt.
Wir stehen aktuell im Kontakt mit dem eventuell neuen Anwalt und haben da natürlich auch angefragt wie es sich verhält. Danke
Erstellt am 10.01.2024 um 09:52 Uhr von moreno
Gibt es da ein Vergütungsvereinbarung?
Nicht, dass ihr auf einmal zwei Anwälte zahlen müsst. Kommt nicht so gut an beim AG ;-)
Erstellt am 10.01.2024 um 12:48 Uhr von Olav HB
Erster Schritt:
Beschluss vom BR den aktuellen Anwalt von seinem Mandat zu entbinden.
Zweiter Schirtt:
Beschluss vom BR ein neuen Anwalt das entsprechende Mandat zu geben.
Bei der Formulierung wird euch sicher der neuen Anwalt behilflich sein können, damit die BEschlüsse auch eine richterlichen Überprüfung betehen (falls der eine oder ander meint das überprüfen lassen zu müssen)