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Wechsel Anwalt

S
Steffe83
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage, muss ich bei dem Wechsel eines Anwaltes (untätig) noch was zwingendes beachten ? Und ich meine nicht das wir Beschlüsse benötigen das ist uns klar. ;)

Ich meine eher ob es da vorgeschriebene Formen gibt usw.

Vielen Dank für eure konstruktiven Ideen oder Antworten.

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Community-Antworten (6)

T
takkus

10.01.2024 um 09:52 Uhr

Nö. Nur das Übliche. Beschluss fassen, neuen Anwalt beauftragen. Beim Sachverstand sieht es etwas anders aus. Da benötigt ihr eine Vereinbarung mit dem ArbGeb.

S
Steffe83

10.01.2024 um 10:05 Uhr

Hallo, danke für deine Antwort. Der (noch) aktuelle Anwalt wurde als Anwalt für eine BV beauftragt (alter BR). Wir möchten gerne in der BV endlich mal voran kommen deswegen soll der Wechsel stattfinden.

K
Kehler

10.01.2024 um 10:31 Uhr

Das heißt das der Anwalt einen Auftrag vom BR hat, egal ob alter oder neuer BR. Ob man da einfach so den Anwalt wechseln kann. Was sagt den der Anwalt dazu?

S
Steffe83

10.01.2024 um 10:42 Uhr

Richtig hat der Anwalt. Wir stehen aktuell im Kontakt mit dem eventuell neuen Anwalt und haben da natürlich auch angefragt wie es sich verhält. Danke

M
Moreno

10.01.2024 um 10:52 Uhr

Gibt es da ein Vergütungsvereinbarung? Nicht, dass ihr auf einmal zwei Anwälte zahlen müsst. Kommt nicht so gut an beim AG ;-)

OH
Olav HB

10.01.2024 um 13:48 Uhr

Erster Schritt: Beschluss vom BR den aktuellen Anwalt von seinem Mandat zu entbinden. Zweiter Schirtt: Beschluss vom BR ein neuen Anwalt das entsprechende Mandat zu geben.

Bei der Formulierung wird euch sicher der neuen Anwalt behilflich sein können, damit die BEschlüsse auch eine richterlichen Überprüfung betehen (falls der eine oder ander meint das überprüfen lassen zu müssen)

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