Erstellt am 06.06.2013 um 14:20 Uhr von mitleserinnenn
Zu welchem Thema soll ein Anwalt mit welchem Ziel beauftragt werden? Habt ihr schon Schulungen? In der Regel unterstützen Anwälte auch bei der Beauftragung, alleine schon damit es bei der Rechnung keine Probleme gibt.
Erstellt am 06.06.2013 um 20:10 Uhr von gironimo
Wenn der Anwalt als eine Art Sachverständiger agieren soll, also den BR rechtliche Einschätzungen zu Fragen liefern soll, ist dies ein Sachverständiger im Sinne des § 80 BetrVG. Soll er Euch als Rechtsbeistand vertreten (Arbeitsgerichtsprozess; auch die Vorabberatung) , braucht Ihr die Vorabzustimmung des AG nicht. In beiden Fällen fallen die Kosten dann aber unter § 40 BetrVG.
Am Besten fragt Ihr den Anwalt vorher (Fragen kostet ja nichts), wie er denn gerne seinen Auftrag hätte und wie der Beschluß des BR aussehen soll (einige sind da eigen).