Erstellt am 07.06.2023 um 17:28 Uhr von ganther
wenn es sich um einen Gesetzesverstoß handelt und dadurch der ein Verstoß gegen eine BV oder ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist, hat der AG nach §40 BetrVG die Kosten zu tragen. Im Gegensatz zu §80 BetrVG braucht es dazu keine Zustimmung oder Info des AGs. Der AG merkt, dass ihr einen RA beauftragt habt, wenn ihr euch abmeldet und sagt, dass ihr beim RA außer Haus seid oder der RA zu Euch in die Sitzung kommt