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Beschluss für einen Anwalt

M
meise1978
Jun 2023 bearbeitet

Unsere GL hat sich über ein Gesetz hinweg gesetzt und wir wollen nun einen Anwalt um Rat bitten. Wir haben darüber ein Beschluss gefasst. Müssen wir den Arbeitgeber darüber informieren und wenn ja, auch worum es genau geht?

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Community-Antworten (1)

G
ganther

07.06.2023 um 19:28 Uhr

wenn es sich um einen Gesetzesverstoß handelt und dadurch der ein Verstoß gegen eine BV oder ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist, hat der AG nach §40 BetrVG die Kosten zu tragen. Im Gegensatz zu §80 BetrVG braucht es dazu keine Zustimmung oder Info des AGs. Der AG merkt, dass ihr einen RA beauftragt habt, wenn ihr euch abmeldet und sagt, dass ihr beim RA außer Haus seid oder der RA zu Euch in die Sitzung kommt

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