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Anwalt als Berater

S
stuppsi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf ein BR Gremium bei Bv AZ einen Anwalt als Beratung hinzuziehen?

4.69905

Community-Antworten (5)

U
uhu

18.02.2009 um 14:32 Uhr

@stuppsi na klar, SV gem. § 80 Abs. 3 BetrVG; BR Beschluss erforderlich;

R
RolfH

18.02.2009 um 14:36 Uhr

@stuppsi

in Ergänzung zu uhu : ordentliche Beschlussfassung nach § 40 BetrVG ( wegen Kostenübernahme durch AG )

A
Alex27

18.02.2009 um 15:04 Uhr

Jaein.

Den Sachverständigen kann der BR nur nach näherer Vereinbarung mit dem AG hinzuziehen. Solltet ihr euch anwaltliche Beratung einholen, ist der AG nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Anders ist es bei der anwaltlichen Vertretung. Wenn ihr euch durch einen Anwalt in irgendeiner Angelegenheit verteten lasst, dann muss der AG dies zahlen.

P
paula

18.02.2009 um 15:36 Uhr

also wenn der Anwalt als Sachverständiger für die Erstellung einer BV zur Arbeitszeit tätig wird sprechen wir um eine Tätigkeit nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Dafür ist die Zustimmung des AG erforderlich (ggf. kann man diese durch das ArbG ersetzen lassen)

Wenn es um einer Rechtsstreit zu dieser BV vor dem ArbG handelt oder die Einschaltung der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dient, dann sind wir im Bereich des § 40 BetrVG und es bedarf keiner zustimmung des AG

L
Lotte

18.02.2009 um 16:26 Uhr

stuppsi, wenn es um die Erstellung der BV geht, könnte der Anwalt vielleicht auch ein Inhouseseminar zum Thema Arbeitszeit anbieten... Das abzulehnen fällt dem AG evtl. schwerer, als einen Sachverständigen.

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