Erstellt am 18.02.2009 um 13:32 Uhr von uhu
@stuppsi
na klar, SV gem. § 80 Abs. 3 BetrVG; BR Beschluss erforderlich;
Erstellt am 18.02.2009 um 13:36 Uhr von RolfH
@stuppsi
in Ergänzung zu uhu : ordentliche Beschlussfassung nach § 40 BetrVG ( wegen Kostenübernahme durch AG )
Erstellt am 18.02.2009 um 14:04 Uhr von Alex27
Jaein.
Den Sachverständigen kann der BR nur nach näherer Vereinbarung mit dem AG hinzuziehen. Solltet ihr euch anwaltliche Beratung einholen, ist der AG nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Anders ist es bei der anwaltlichen Vertretung. Wenn ihr euch durch einen Anwalt in irgendeiner Angelegenheit verteten lasst, dann muss der AG dies zahlen.
Erstellt am 18.02.2009 um 14:36 Uhr von paula
also wenn der Anwalt als Sachverständiger für die Erstellung einer BV zur Arbeitszeit tätig wird sprechen wir um eine Tätigkeit nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Dafür ist die Zustimmung des AG erforderlich (ggf. kann man diese durch das ArbG ersetzen lassen)
Wenn es um einer Rechtsstreit zu dieser BV vor dem ArbG handelt oder die Einschaltung der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dient, dann sind wir im Bereich des § 40 BetrVG und es bedarf keiner zustimmung des AG
Erstellt am 18.02.2009 um 15:26 Uhr von Lotte
stuppsi,
wenn es um die Erstellung der BV geht, könnte der Anwalt vielleicht auch ein Inhouseseminar zum Thema Arbeitszeit anbieten...
Das abzulehnen fällt dem AG evtl. schwerer, als einen Sachverständigen.