Anwalt als Berater
Hallo, darf ein BR Gremium bei Bv AZ einen Anwalt als Beratung hinzuziehen?
Community-Antworten (5)
18.02.2009 um 14:32 Uhr
@stuppsi na klar, SV gem. § 80 Abs. 3 BetrVG; BR Beschluss erforderlich;
18.02.2009 um 14:36 Uhr
@stuppsi
in Ergänzung zu uhu : ordentliche Beschlussfassung nach § 40 BetrVG ( wegen Kostenübernahme durch AG )
18.02.2009 um 15:04 Uhr
Jaein.
Den Sachverständigen kann der BR nur nach näherer Vereinbarung mit dem AG hinzuziehen. Solltet ihr euch anwaltliche Beratung einholen, ist der AG nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Anders ist es bei der anwaltlichen Vertretung. Wenn ihr euch durch einen Anwalt in irgendeiner Angelegenheit verteten lasst, dann muss der AG dies zahlen.
18.02.2009 um 15:36 Uhr
also wenn der Anwalt als Sachverständiger für die Erstellung einer BV zur Arbeitszeit tätig wird sprechen wir um eine Tätigkeit nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Dafür ist die Zustimmung des AG erforderlich (ggf. kann man diese durch das ArbG ersetzen lassen)
Wenn es um einer Rechtsstreit zu dieser BV vor dem ArbG handelt oder die Einschaltung der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dient, dann sind wir im Bereich des § 40 BetrVG und es bedarf keiner zustimmung des AG
18.02.2009 um 16:26 Uhr
stuppsi, wenn es um die Erstellung der BV geht, könnte der Anwalt vielleicht auch ein Inhouseseminar zum Thema Arbeitszeit anbieten... Das abzulehnen fällt dem AG evtl. schwerer, als einen Sachverständigen.
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