Guten Morgen alle zusammen,
Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trifft.
Wir haben einen Betriebsausschuss für die Ausarbeitung gegründet, damit sich in der Corona Krise nicht alle 9 BRM zusammen treffen. Der Betriebsausschuss entwirft nur die BV.
DER Gesamte BR mit 9 Mitgliedern stimmt über einen Beschluss darüber in einer Sitzung ab.

Nun meine Frage: (A) wir möchten das sich ein Anwalt diese BV ansieht. nur wie läuft das ab?
(B) Müssen wir erst unsere BV Kurzarbeit dem AG vorlegen und nach ok ( der AG kann ja auch punkte in dieser BV nicht für ok halten und etwas ändern ) zum Anwalt gehen?
ODER (C) geht der BR nach dem Beschluss der BV Kurzarbeit zum Anwalt und gibt dem AG danach die BV Kurzarbeit vom Anwalt für ok befunden worden ist an den AG?
(D) Wie ist das mit den Kosten die der AG übernehmen muss, wenn ein Beschluss zum Anwalt X mit der BV Kurzarbeit da ist und (E) wie beantrage ich einen Anwalt , (F) sage ich dem AG das ich einen Anwalt dazu ziehe? (G) direkt mit dem Anwalt in Verbindung setzen (H) oder muss ich erst warten bis der AG sagt er übernimmt die Kosten für einen Anwalt?

Ich weiß Fragen über Fragen, aber so einen Fall hatten wir hier noch nicht und hoffe das hier mit irgendwelche eine Antwort geben kann.

Diese BV Kurzarbeit soll nur eine Muster BV zwischen BR und AG sein. Abteilungen, Datum, Arbeitszeit , oder ganzer Betrieb wird noch offen gelassen und später ergänzt. Diese BV Muster Kurzarbeit wird erarbeitet, damit in einer solchen Situation schon mal der Grundstein gelegt ist.
Alles andere ist schon mal festgeschrieben.
Und wenn sie mal im Einsatz kommen sollte, erst dann wird sie Unterschrieben die BV

Danke im Voraus