Betriebsübergang - Herauslösung aus US Konzern
Guten Tag, bei uns steht ein Betriebsübergang an. "Wir" sind knapp über 20 Personen mit einem 3-er BR. Bisher waren wir tätig für die Firma - ich nenne sie "ABC" mit Sitz in Massachusets (USA). Diese gehörte zu einem Konzern - ich nenne ihn "DEF" mit Sitz in Kansas. Der deutsche Betrieb (in NRW) welcher für "ABC" (überwiegend) in Westeuropa tätig war und ist - ich nenne ihn "Standort NRW" - war allerdings keine eigenständige GmbH, sondern war als externe Betriebsstätte an ein Schwesterunternehmen - ich nenne es "GHI" aus dem "DEF" Konzern angegliedert und teilte kaufmännischen Bereich und Personalabteilung - es gab aber keine Überschneidungen im Geschäftsbereich. Nun ist Firma "ABC" in Massachusets vom Konzern "DEF" an einen Finanzinvestor (ebenfalls aus den USA) verkauft worden. - Bis hierher keine Mitbestimmung durch den BR.
Derzeit leiht der Konzern "DEF" uns Mitarbeiter vom "Standort NRW" an die Firma "ABC" noch aus. Unsere Betriebsstätte "Standort NRW" soll nun in eine gerade frisch neu gegründete GmbH übergehen. - Ich nenne sie "XYZ".
Die Mitarbeiter sollen alle übernommen werden und rechtlich gleich gestellt wie vorher (Gehalt, Firmenfahrzeuge, Jahre der zugehörigkeit zum Unternehmen etc...)
Nun fragen einige Mitarbeiter - die Angst haben vor dem neuen Eigentümer:
- Was passiert, wenn sie nicht dem Betriebsübergang in Firma "XYZ" zustimmen? (Ich gehe davon aus die Antwort lautet: "betriebsbedingte Kündigung", weil es "Standort NRW" innerhalb des "DEF" Konzerns nicht mehr geben wird)
- Die Mitarbeiter haben Bedenken, weil die neu gegründete "XYZ" GmbH mit begrenztem Eigenkapital Ihnen (gefühlt) nicht mehr die "Sicherheit" bieten kann (z.B. im Falle eines Konkurses) wie die vorherige Zugehörigkeit zum "DEF" Konzern. (Wobei ich denke, der "DEF" Konzern hätte uns im Zweifelsfall auch einfach "verhungern" lassen können)
Was können wir vom BR den Mitarbeitern sagen?
Community-Antworten (7)
19.12.2023 um 17:42 Uhr
zu 1.) ja genau ... sie erhalten dann eine Kündigung und sind "weg vom Fenster".
zu 2.) dass das Leben kein Ponyhof ist. Veränderungen gehören dazu und wenn man wieder mehr Sicherheit haben will, muss man die Augen nach einem anderen Job aufmachen.
19.12.2023 um 18:10 Uhr
Wer dem Betriebsübergang nicht zustimmt wechselt trotzdem in die neue Firma. Wer das nicht will kann dem Betriebsübergang widersprechen. Die möglichen Folgen müssen in der schriftlichen Information vom Arbeitgeber stehen. (§ 613 a Abs. 5 BGB)
20.12.2023 um 10:00 Uhr
"zu 1.) ja genau ... sie erhalten dann eine Kündigung und sind "weg vom Fenster"."
sorry aber das ist so falsch. Der neue Eigentümer übernimmt den Betrieb mit allen Verpflichtungen dazu gehören auch die Arbeitsverträge. Diese gelten unverändert weiter als wären sie mit dem neuen Eigentümer abgeschlossen.
20.12.2023 um 10:21 Uhr
Du hast aber schon die Frage gelesen und verstanden, oder?
"Was passiert, wenn sie nicht dem Betriebsübergang in Firma "XYZ" zustimmen?"
würde mich wundern, das ein AV auch dann übergeht, obwohl man dem Übergang nicht zustimmt.
20.12.2023 um 10:33 Uhr
Ups.... ja hast recht schäm sorry hatte noch keinen Kaffee^^
20.12.2023 um 10:35 Uhr
dann ist er weg vom Fenster? Sagt man das nicht wenn ein Spanner gestorben ist? ;-)
20.12.2023 um 10:37 Uhr
"Sagt man das nicht wenn ein Spanner gestorben ist? ;-)"
Auf jeden Fall! ROFL!
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