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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang

L
lalalila
Jan 2018 bearbeitet

es hat ein Betriebsübergang nach $ 613 stattgefunden. Es soll noch im ersten Jahr ein neues Gehaltsmodell verabschiedet werden. Mitarbeiter die nicht unterschreiben sollen auf Ihr Gehalt ohne Variablen Abteil fixiert werden. Ist das rechtens?

der Betriebsrat hat diesem neuen Gehaltsmodel zugestimmt. ( Man hat sich hier wohj unter Druck setzten lassen). Einige der Mitarbeiter weigern sich nun zu unterschreiben . Diesen wird nun damit gedroht, dass Sie auf Ihr Gehalt ohne den variablen Anteil fixiert werden wenn Sie nicht unterschreiben. Ist diese Fixierung in dieser Form rechtens.

Das neue Gehaltsmodell , bedeutet für eine Vielzahl der Mitarbeiter weniger Geld bei gleicher Leistung. Nur durch Übernahme von zusätzlichen Aufgaben ist wieder das ursprüngliche Gehaltsniveau zu erreichen.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

19.03.2016 um 10:44 Uhr

Naja - erst gilt ja der § 613a und da ist ja nun so schnell nichts zu ändern. Gilt den ein Tarif oder wenigstens eine Betriebsvereinbarungen zu dem Thema im neuen Betrieb?

Wenn nicht, müsste der AG zumindest bei dem neuen System (nicht der tatsächlichen Höhe des Entgelts) mit dem BR eine BV aushandeln. Und das kann dauern (Sachverständige hinzuziehen, Gewerkschaft ins Boot bringen, an Einigungsstelle denken - usw.). Und so lange kann der AG ohnehin nicht einseitig neue Entgeltgrundsätze einführen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Ihr habt doch einen BR (oder Du bist selbst BR)?

P
Pjöööng

19.03.2016 um 13:30 Uhr

Was sollen denn die Mitarbeiter unterschreiben? Und bei wem?

G
gironimo

20.03.2016 um 17:01 Uhr

Nach den Ergänzungen:

Es scheint so, als würde die BV am Verbot des § 77 Abs. 3 BetrVG vorbei wollen. Es scheint so, dass der BR Dinge geregelt hat, die "üblicher Weise" im Tarif geregelt sind.

Schalte doch mal die Gewerkschaft ein; oder zumindest einen Fachanwalt.

C
celestro

21.03.2016 um 18:47 Uhr

Beim Betriebsübergang nach § 613 a gehen die MA mit allen Rechten und Pflichten über. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum auch nur 1 Mitarbeiter irgendetwas unterschreiben sollte.

Im Gegenteil ... von irgendwelchen Unterschriften würde ich generell eher abraten.

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