Eine Frage zum Thema Betriebsübergang....
Unsere Fa. hat eine Dienstleistungsgesellschaft gegründet, die beabsichtigt einige Abteilungen zu übernehmen. In einer der Abteilungen ist unser BR- Vorsitzender (Teilfreigestellt) beschäftigt. Was passiert nach § 613 a mit dieser Stelle?
Neuwahlen oder kann der BR- Vorsitzende auf Weiterbeschäftigung unter gleichen Bedingungen wie vorher (Gehalt usw.) bestehen? Ist es eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit? Hat eine angestrebte Gesamtfreistellung Vorteile. Vielen Dank für die Antworten.