39 Stunden oder 40 Stunden Woche?
Unser Arbeitsvertrag regelt eine 40 Stunden bzw. 20 Stunden Woche jedoch findet der Tarifvertrag Anwendung. Das wiederspricht sich meiner Meinung, denn im TVöD ist eine 39 Stunden Woche geregelt. Das bedeutet doch, das die Mitarbeiter höchstens 39 Stunden pro Woche arbeiten dürften und die Bezahlung auch für 39 Std. ausgelegt ist. § 2 Die Beschäftigte wird als Teilzeitkraft mit einer regelmäßgen, wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden beschäftigt. Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von 50% einer Vollzeitkraft. §7 Im Übrigen bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöd-VKA) und dem besonderen Teil Verwaltung (TVöD-V) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalten Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ). Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet West Anwendung.
Community-Antworten (10)
14.07.2016 um 12:39 Uhr
Also der §2 beschreibt doch eine Person mit 20 Stunden. Gut, das sind nicht genau 50% von 39, aber geht es hier wirklich nur um Teilzeitkräfte, oder gibt es wirklich Personen, die 40 Stunden arbeiten ?
14.07.2016 um 12:42 Uhr
Der Tarifvertrag hat Vorrang vor dem Arbeitsvertrag und kann diesen also toppen.
Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf den Tarif besteht.
14.07.2016 um 13:50 Uhr
"Lesen" ist nicht gleich "verstehen"...
Ich zitiere: "§ 7 Im Übrigen ..."
Was ist denn "übrig"? Doch das, was noch nicht geregelt ist? Die Arbeitszeit ist geregelt, ist also nicht mehr übrig. Von daher ist erst mal ganz klar, dass die Arbeitszeit hier anders geregelt werden soll, als im TV. Von daher verstehe ich die Frage nicht.
Ob eine solche Herausnahme einzelner Punkte zulässig ist (insbesondere auch der §§ 3 - 6) und welche Konsequenzen das hat, ist eine ganz andere Frage.
14.07.2016 um 14:31 Uhr
Stupsi, auf welche Weise findet der Tarifvertrag denn Anwendung? Ist der AG Vollmitglied im Arbeitgeberverband? Dann muss er den Tarifvertrag in Gänze anwenden, also auch im Hinblick auf die Wochenstunden. Will er eine Kraft mit 20 Stunden beschäftigen, muss er entsprechend mehr bezahlen. Ist der AG nicht Vollmitglied, hat aber in einem Haustarifvertrag die Anwendung des Tarifs vereinbart, gilt dasselbe wie oben. Ist der AG nicht Vollmitglied, und hat er nur erklärt, er bezahle "in Anlehnung an den Tarif", dann ist er frei, einzelne tarifliche Bestimmungen anders zu regeln. Dann gilt entsprechend der Arbeitsvertrag mit 20 bzw. 40 Stunden und den weiteren Bestimmungen.
14.07.2016 um 16:26 Uhr
alterMann,
im Tarífvertragsgesetz ist das aber anders geregelt...
15.07.2016 um 12:51 Uhr
Pjööng, dann lass mich nicht dumm sterben...
15.07.2016 um 13:02 Uhr
§4
15.07.2016 um 21:18 Uhr
Dort ist -kurz gesagt- geregelt, dass der Tarifvertrag in Gänze gilt, wenn er gilt. Das deckt sich mit meinem Post. Ich sehe gerade nicht, wo Du da einen Widerspruch siehst, aber vielleicht habe ich ja gerade Erbsen auf der Linse oder so.
16.07.2016 um 16:50 Uhr
Ich habe immer gelernt dass eine beidseitige Taridgeltung gegeben sein muss. Es reicht also nicht nur zu schauen wie es beim AG aussieht
17.07.2016 um 16:08 Uhr
Zitat (AlterMann): "Dort ist -kurz gesagt- geregelt, dass der Tarifvertrag in Gänze gilt, wenn er gilt."
Zitat (Tarifvertragsgesetz): " Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den BEIDERSEITS Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen"
Zitat (Tarifvertragsgesetz): "Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei desTarifvertrags ist."
Gegenüber UNOs kann deshalb auch der tarifgebundene Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach Belieben gestalten.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Zahlen Durcheinander
Hallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Urlaubsentgelt bei KapoVaZ
Hallo zusammen, bei uns im Betrieb gibt es größtenteils Teilzeitverträge mit einer Bandbreitenregelung (bei großzügiger Auslegung der KapoVaZ mit +/- 25% nach oben und unten). Um eine größtmögli
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
Eilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Arbeitszeit/Rufbereitschaft
Wochenarbeitszeit/Rufbereitschaft In meinem Vertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 stunden und die Teilnahme an einer Rufbereitschaft. Wir barbeiten von Mo-Do von 7.00Uhr bis 15:30 und