Unser Arbeitsvertrag regelt eine 40 Stunden bzw. 20 Stunden Woche jedoch findet der Tarifvertrag Anwendung. Das wiederspricht sich meiner Meinung, denn im TVöD ist eine 39 Stunden Woche geregelt. Das bedeutet doch, das die Mitarbeiter höchstens 39 Stunden pro Woche arbeiten dürften und die Bezahlung auch für 39 Std. ausgelegt ist.
§ 2
Die Beschäftigte wird als Teilzeitkraft mit einer regelmäßgen, wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden beschäftigt. Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von 50% einer Vollzeitkraft.
§7
Im Übrigen bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (TVöd-VKA) und dem besonderen Teil Verwaltung (TVöD-V) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalten Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ). Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet West Anwendung.