Erstellt am 02.02.2022 um 07:00 Uhr von Erbsenzähler
Hallo Heike,
da du dich hier in einem Betriebsratsforum befindest nehme ich mal an, dass ihr einen Betriebsrat habt. Dann natürlich eindeutig nicht. Es sei denn, dass es eine BV Urlaub (Ordnung im Betrieb ist das Stichwort) gibt. Wenn es da drin steht dann ja.
Habt ihr keinen BR: Dann darf er es!
Erstellt am 02.02.2022 um 08:24 Uhr von takkus
Hallo Erbsenzähler. Eher das Stichwort "Urlaubsgrundsätze". § 87 Abs. 1 Ziffer 5. Ansonsten bin ich aber bei dir.
Erstellt am 03.02.2022 um 18:15 Uhr von Thomas A
Sehe ich genauso wie die beiden Vorredner