Erstellt am 02.09.2023 um 13:56 Uhr von RudiRadeberger
Was steht denn im Vertrag?
Mit 32 Stunden/Woche ist sie Teilzeit, nicht Vollzeit.
Wenn im AV steht, dass sie mit 32 Stunden in der Woche angestellt ist und die 5 Tage Woche gilt, dann sehe ich den Abzug als rechtens an.
Erstellt am 02.09.2023 um 18:23 Uhr von Catweazle
Der gesetzliche Mindesturlaub wären 16 Tage. Wie man 5 Tage pro Woche abziehen kann verstehe nicht.
Erstellt am 04.09.2023 um 07:12 Uhr von seehas
Wenn im Arbeitsvertrag eine fünf-Tage-Woche vereinbart ist, dann beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage = 4 Wochen. Das ist also legal. Üblich sind in den meisten Branchen heutzutage 5 bis 6 Wochen Urlaub, das wären 25 - 30 Tage.
An der Stelle deiner Frau würde ich mich mal bei anderen Frisören umhören, wie die das handhaben. Eventuell könnte ein Wechsel des Arbeitsplatzes interessant sein. Oder der Hinweis auf einen solchen Wechsel im Gespräch mit dem Chef.
Erstellt am 04.09.2023 um 07:20 Uhr von xyz68
Wichtig ist hier der genaue Wortlaut im Vertrag. Ist hier nur von 32 Stunden die Woche die Rede und die Arbeitszeit wird rechnerisch gleichmäßig verteilt oder ist hier von 4 Arbeitstagen a 8 Stunden die Rede.
Erstellt am 04.09.2023 um 07:52 Uhr von Kehler
Wenn der Donnerstag nicht im Arbeitsvertrag drin steht, darf er für die Woche auch nur 4 Tage abziehen. Ansonsten stimmt es wenn er 5 Tage abzieht. Bei 20 Tagen wird höchstwahrscheinlich von einer 5 Tage Woche die Rede sein. Ich würde deiner Frau empfehlen einen neuen AG mit besseren Bedingungen zu suchen. Mit 32 Stunden in der Woche arbeitet sie nicht Vollzeit, sondern Teilzeit.
Erstellt am 04.09.2023 um 11:39 Uhr von Muschelschubser
Das meiste wurde schon gesagt: Vertrag prüfen.
Oder hat sie mal die Stunden reduziert, und in dem Rahmen ist eine Anpassung des Arbeitsvertrags versäumt worden? Oder gibt es eine Zusatzvereinbarung die irgendwie unter den Tisch gefallen ist?
Interessant wäre auch, ob die Kollegen im selben Betrieb in Summe auch nur auf 4 Wochen gesetzlichen Mindesturlaub kommen. Wenn nicht, wäre das doch ein gutes Argument, eine Anpassung vorzunehmen.