Erstellt am 19.05.2015 um 16:45 Uhr von Kölner
Man kann sich aus meiner Sicht nur auf den AV berufen. Und danach habt ihr ja 'nur' 26 Tage zu bekommen.
Das AGG hat damit nichts zu tun...
Erstellt am 19.05.2015 um 16:53 Uhr von Andybobbes
Dies dachte ich auch, bei den AV sah ich, dass einige unbefristet AV dann auf 28 tage festgelegt wurden. Aber wiederum nicht jeder und nicht jeder AN bekam einen Nachtrag zum AV, damit sie wissen was ihnen zusteht.
Erstellt am 19.05.2015 um 17:58 Uhr von Casablanca
Abhängig von der dauer, konnte es ja auch als betriebliche Übung durchgehen und wäre dann zum Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden.
Hierzu braucht man auch keine Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrages. Über die Abrechnungen dürfte es ja auch belegbar sein.
Erstellt am 19.05.2015 um 18:05 Uhr von Andybobbes
Okay, danke! Wenn es der eine bekommt, hat jeder den Anspruch auf die Erhöhung der Urlaubstage!
Erstellt am 19.05.2015 um 19:45 Uhr von gironimo
Der neue AG braucht doch nur die Abrechnungen der letzten Jahe anschauen. Dann weiß er, was für Arbeitsverträge - ggf. mit stillschweigenden Ergänzungen - er übernommen hat.
Dummerweise handelt es sich um Individualansprüche. Aber der BR kann ja wenigstens vermitteln.
Erstellt am 09.06.2015 um 22:47 Uhr von Andybobbes
In der heutigen Monatsbesprechung war dies wieder das Thema. Jetzt wird von einem Verwaltungsfehler gesprochen. Also hat 30 Jahre lang es immer wieder Verwaltungsfehler gegeben!! So ein Schwachsinn. Wir haben mündlich unser Aufstockung der urlaubstage bekommen und dies ist doch genauso gültig. Ein Arbeitsverhältnis ist ja auch ohne Schriftform gültig.