W.A.F. LogoSeminare

Urlaubstage

A
Andybobbes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unser AG hat uns Mitarbeiter, die von der Befristung in die Unbefristung (nach 2 Jahren) gegangen sind, zwei tage mehr Urlaub zugesprochen (26 zu 28) welche wir auch bekamen. Dieser AG ging ende 14 in Rente und unser neuer AG möchte dem nicht mehr nachgehen, da es nirgends schriftlich festgehalten worden sei. Die MA sind zurecht verärgert. Worauf kann man sich berufen, AGG? Sind ein neues Gremium und gehören keinem Tarifvertrag an. Danke für die Unterstützung.

1.22606

Community-Antworten (6)

K
Kölner

19.05.2015 um 18:45 Uhr

Man kann sich aus meiner Sicht nur auf den AV berufen. Und danach habt ihr ja 'nur' 26 Tage zu bekommen.

Das AGG hat damit nichts zu tun...

A
Andybobbes

19.05.2015 um 18:53 Uhr

Dies dachte ich auch, bei den AV sah ich, dass einige unbefristet AV dann auf 28 tage festgelegt wurden. Aber wiederum nicht jeder und nicht jeder AN bekam einen Nachtrag zum AV, damit sie wissen was ihnen zusteht.

C
Casablanca

19.05.2015 um 19:58 Uhr

Abhängig von der dauer, konnte es ja auch als betriebliche Übung durchgehen und wäre dann zum Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden.

Hierzu braucht man auch keine Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrages. Über die Abrechnungen dürfte es ja auch belegbar sein.

A
Andybobbes

19.05.2015 um 20:05 Uhr

Okay, danke! Wenn es der eine bekommt, hat jeder den Anspruch auf die Erhöhung der Urlaubstage!

G
gironimo

19.05.2015 um 21:45 Uhr

Der neue AG braucht doch nur die Abrechnungen der letzten Jahe anschauen. Dann weiß er, was für Arbeitsverträge - ggf. mit stillschweigenden Ergänzungen - er übernommen hat.

Dummerweise handelt es sich um Individualansprüche. Aber der BR kann ja wenigstens vermitteln.

A
Andybobbes

10.06.2015 um 00:47 Uhr

In der heutigen Monatsbesprechung war dies wieder das Thema. Jetzt wird von einem Verwaltungsfehler gesprochen. Also hat 30 Jahre lang es immer wieder Verwaltungsfehler gegeben!! So ein Schwachsinn. Wir haben mündlich unser Aufstockung der urlaubstage bekommen und dies ist doch genauso gültig. Ein Arbeitsverhältnis ist ja auch ohne Schriftform gültig.

Ihre Antwort