Erstellt am 09.03.2017 um 13:18 Uhr von Pickel
Grundsätzlich erst einmal selbstverständlich ja. BEM-Verfahren können unzählige Ursachen haben und nur in einem Teil der Fälle steht die Ursache für das BEM-Verfahren in einem kritischen Verhältnis zu einer Mehrbelastung. Aber als BR könnt ihr hier natürlich Regelungen einfordern. Aus oben genanntem Grund wäre eine derart pauschale Herangehensweise aber wirklich dumm.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:41 Uhr von Pjöööng
Was hat denn ein BEM mit Mehrarbeit zu tun?
Verwechselst Du möglicherweise eine Wiedereingliederung mit einem BEM?
Erstellt am 09.03.2017 um 13:42 Uhr von Angie
Hallo Heiken,
BEM heißt, dass die Mitarbeiter nach längerer Krankheit in einem Zeitrahmen mit gestaffelten Arbeitsstunden, d.h. 1 Woche 4 Stunden, 1 Woche 6 Std. und 1 Woche 8 Std. (als Beispiel)
austesten ob Sie nach der Wiedereingliederung voll arbeitsfähig sind. In diesem Zeitrahmen sind Sie aber weiter krankgeschrieben und bekommen Ihr Geld von der Krankenkasse.
Hier gibt es keine "Überstunden".
Falls Du damit meinst, dass die Mitarbeiter die gestaffelte Zeit selbständig verlängern ist dies möglich aber nicht unbedingt sinnvoll.
LG
Angie
Erstellt am 09.03.2017 um 13:44 Uhr von gironimo
Hört sich ja so an, als sei Mehrarbeit eine Wohltat. Ich würde mich als BR eher dafür einsetzen, dass AN in der Wiedereingliederung keine Mehrarbeit zu befürchten haben.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:52 Uhr von Pjöööng
Angie,
sorry, aber da wirfst Du BEM und Wiedereingliederung durcheinander!
Erstellt am 09.03.2017 um 13:52 Uhr von Pickel
Angie das was du schreibst ist falsch.
BEM ist das Verfahren zur Verhinderung künftiger Arbeitsunfähigkeit. Das BEM-Verfahren hat schlicht nichts mit zwingend aktueller Krankschreibung oder reduzierter Arbeitszeit zu tun.
Deine testweise Wiedereinführung der Arbeit ist das Wiedereingliederungsverfahren bzw. das Hamburger Modell.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:56 Uhr von moreno
Angie was Du meinst ist die Wiedereingliederung nach Hamburger Modell kann ein Teil vom BEM sein kann aber auch überhaupt nichts damit zu tun haben.
Da hier die vorgegebenen Stundenanzahl mit dem Arzt zusammen festgelegt worden sind würde ich auch nicht davon abweichen.
Außerdem würde sich wahrscheinlich die Buchhaltung nicht freuen wenn sie irgendwie Überstunden von jemanden festhalten müssen die im Prinzip noch krankgeschrieben sind.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:14 Uhr von Heiken
Danke, aber ich meine nicht die Wiedereingliederung .
Erstellt am 09.03.2017 um 14:43 Uhr von ickederdicke
@Heiken, zuerst: Schön das das BEM bei euch gelebt wird. Es gehören aber auch Schulungen dazu, welche ich aus eigener Erfahrung nur empfehlen kann.
zu deiner Frage: Wenn im BEM Verfahren euer BEM Team ( unabhängig von anderen möglichen Wegen) für den/die BEM Kandidaten/-in als einen protokollierten Punkt zur Umsetzung mit allen Beteiligten eine Zeitliche Stundenobergrenze / Tag für Zeit xy festgehalten hat, dann ist dies auch für die Vorgesetzten verbindlich. Da ein BEM Verfahren ein ergebnisoffenes Verfahren ist, kann jede sinnvolle Maßnahme durch das BEM Team festgelegt werden, auch bis x.y.zzzz keine Überstunden. Wesentlich ist die Protokollierung der maßnahmen.
Erstellt am 09.03.2017 um 19:20 Uhr von heiken
Danke ickederdicke, kann der Betriebsrat die Schulung machen oder nur der Arbeitgeber? und wie oft muss man an einer Schulung teilnehmen? darf der Arbeitgeber überhaupt das BEM weiter führen wenn er nur einmal in 5 Jahren teilgenommen hat? Bin noch nicht so ganz vertraut mit der Sache .
Erstellt am 10.03.2017 um 08:48 Uhr von ickederdicke
@heiken, klar könnt ihr als BR euch auch in Sachen BEM schulen. Denn ein BR Mitglied ( auch die SBV, wenn vorhanden ) ist normalerweise Teil des BEM Teams und muss wissen was da zu tun ist. Grade im BEM kann man schnell Fehler machen wenn man sich nicht auskennt.
Meist sind BEM Schulungen 3 stufig aufgebaut, zumindest die Grundschulung solltet ihr machen, was danach noch gebraucht wird könnte man sich auch anlesen. Schulungen zum Thema bieten neben den üblichen Anbietern auch die Integrationsämter, klick dich einfach mal durch die Angebote.
Wie immer gilt, ist ein Grund gegeben kann man sich dazu schulen/weiterbilden. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht, eher ist nach mehreren Jahren eine neue Grundschulung sinnvoll da sich Gesetze etc. gern mal ändern.